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Rechtliche Grundlagen



Rechtliche Grundlagen für die Umsetzung von Gender Mainstreaming im Land Salzburg:

  • Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 12.6.2002, in welchem sich die Landeshauptleute zur Strategie des Gender mainstreaming als Leitprinzip und Methode der Politik und der Verwaltung der Länder bekannt haben
  • Von Österreich ratifizierter Vertrag von Amsterdam, in welchem in Art. 3 und 3a als gemeinsame Politik und Maßnahme der Europäischen Union auch die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern verankert wurde (Art. 2 EGV).



Die Salzburger Landesregierung hat am 10.4.2003

  • die Verankerung der Gender Mainstreaming Strategie als Leitprinzip und Methode für alle Bereiche der Salzburger Landespolitik und Landesverwaltung sowie
  • die Einsetzung einer ständigen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming im Landesdienst

beschlossen.



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