Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Umsetzung von Gender Mainstreaming im Land Salzburg:
- Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 12.6.2002, in welchem sich die Landeshauptleute zur Strategie des Gender mainstreaming als Leitprinzip und Methode der Politik und der Verwaltung der Länder bekannt haben
- Von Österreich ratifizierter Vertrag von Amsterdam, in welchem in Art. 3 und 3a als gemeinsame Politik und Maßnahme der Europäischen Union auch die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern verankert wurde (Art. 2 EGV).
Die Salzburger Landesregierung hat am 10.4.2003
- die Verankerung der Gender Mainstreaming Strategie als Leitprinzip und Methode für alle Bereiche der Salzburger Landespolitik und Landesverwaltung sowie
- die Einsetzung einer ständigen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming im Landesdienst
beschlossen.

