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Gendergerechte Sprache




Sprache schafft Bewusstsein! Als kulturell geprägtes Kommunikationsmittel ist Sprache untrennbar mit politischen und sozialen Gegebenheiten verknüpft. Sprache kann diskriminieren und vorherrschende Normen und Werte reproduzieren.
Eine geschlechtergerechte Sprache ist Ausdruck einer Gesellschaft, welche auf dem Prinzip der Chancengleichheit basiert!

In Österreich sind seit 1985 geschlechtsspezifische Stellenausschreibungen gesetzlich verboten, 1990 wurden legistische Richtlinien des Bundeskanzleramtes zur sprachlichen Gleichbehandlung im Bundesrecht verabschiedet und seit 2001 gibt es Ministerialbeschlüsse zum geschlechtergerechten Sprachgebrauch in der gesamten Bundesverwaltung.


Um den Anforderungen einer gendergerechten Sprache gerecht zu werden, gilt es folgende Grundsätze gendergerechter Sprachverwendung zu beachten:

  1. Sichtbarmachen von Frauen UND Männern: Weibliche Personen sollten schriftlich explizit genannt werden
    z.B. "Teilnehmerinnen und Teilnehmer" anstatt "Teilnehmer" wenn sowohl Frauen als auch Männer gemeint sind.
  2. Symmetrie: Beide Geschlechter sind gleichwertig und nicht diskriminierend zu benennen, Personenbezeichnungen sollen auch den gleichen Bedeutungsinhalt vermitteln
    z.B. "Dr.in Karin Müller und Mag. Herbert Huber" aber nicht "Frau Müller und Mag. Huber"
  3. Chancengleichheit: Wird auf Personen in allgemeiner Form Bezug genommen, soll gewährleistet sein, dass sich Frauen und Männer gleichermaßen angesprochen fühlen und nicht diskriminiert werden.
    z.B. "die Führungskräfte" anstatt "die Abteilungsleiter"
  4. Ladies first: Wenn die weibliche und männliche Form einer Personenbezeichnung vorkommt, sollte die weibliche Form als erstes genannt werden.
    z.B. "Teilnehmerinnen und Teilnehmer" und nicht "Teilnehmer und Teilnehmerinnen"



Um gendergerechte Sprache in die Praxis umzusetzen, bieten sich folgende Möglichkeiten an:

  1. die vollständige Paarform
    z.B. Bewerberinnen und Bewerber
  2. Splitting:
    entweder durch Schrägstrich:
    z.B. Bewerber/innen, Partner/innen, MitarbeiterInnen
    oder durch das Binnen-I:
    z.B. BerwerberInnen, PartnerInnen, UnternehmerInnen
    Tipp! Um diese Variante auf grammatikalische Richtigkeit zu überprüfen, empfiehlt sich die Weglassprobe, d.h. ein Splitting ergibt dann Sinn, wenn das Wort vor dem Schrägstrich oder dem Binnen-I eine korrekte Bezeichnung ergibt.
  3. Neutralisieren von Begriffen:
    Geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen:

    z.B. die Person, das Mitglied
    Geschlechtsneutrale Mehrzahlbildung:
    z.B. die Studierenden, die Lehrenden
    Funktions-, Institutions- oder Kollektivbezeichnungen: anstatt der konkreten Person wird deren Funktion, Amt oder Gruppenzugehörigkeit benannt:
    z.B.: das Institut, das Referat, die Direktion



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