Frauenförderungsgebot
Im Jahr 2004 wurde der Frauenförderplan für die Landesverwaltung auf Grund des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes als Verordnung erlassen. Alle Grundsätze der Frauenförderung und Chancengleichheit dieses Gesetzes wurden im Frauenförderplan konkretisiert und um einen Maßnahmenkatalog ergänzt.
Der Frauenförderplan ist ein wichtiges Instrument, um die berufliche Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern im Landesdienst herzustellen und sicherzustellen. Ausgehend von der höchsten Führungsebene ist die Chancengleichheit in der Landesverwaltung zu verwirklichen. Der Dienstgeber bekennt sich im Frauenförderplan zur beruflichen Förderung von Frauen und ermöglicht den weiblichen Bediensteten die Ausübung einer qualifizierten Berufstätigkeit und Laufbahnentwicklung auch bei Eingehen oder Bestehen von familiären Verpflichtungen.
Umfassender Rechtsschutz bei Diskriminierung
Gleichbehandlung ist aber nicht nur ein Appell an die Verantwortlichen, denn Rechtsschutz für alle Fälle von Diskriminierung wird über die Beschwerdemöglichkeit an die Landes-Gleichbehandlungskommission gewährt. Das Anstreben und Erreichen sowie Sicherstellen des 45-prozentigen Frauenanteils bei den Führungspositionen und in allen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen wird über eine regelmäßig angepasste und veröffentlichte Ist-Stand-Darstellung sowie über die regelmäßigen Berichte der Führungskräfte durch die Organe der Gleichbehandlung und Frauenförderung (Landes-Gleichbehandlungsbeauftragte, Landes-Gleichbehandlungskommission, Expertinnen für Gleichbehandlung bei der Personalauswahl und Kontaktfrauen in den einzelnen Dienststellen) beobachtet bzw. eingefordert.
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