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Spass und Sparen
Wer kann den Salzburger Familienpass beantragen?
- Der Familienpass gilt für Familien, Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende und deren Kinder und Pflegekinder bis zum 18. Geburtstag. Die im Familienpass eingetragenen Personen müssen mit dem/der AntragstellerIn im gemeinsamen Haushalt leben. Ausnahme siehe "Besondere Regelungen"
- Die Familie muss den Wohnsitz im Land Salzburg haben.
- Ob Ermäßigungen bis zum 18. Geburtstag gewährt werden oder andere Altersgrenzen vorgesehen sind, liegt im Ermessen des Familienpass-Partners.
- Besondere Regelungen:
Auch Tageseltern können sich einen Familienpass ausstellen lassen, ebenso Großeltern gemeinsam mit ihren Enkelkindern. Auch „Besuchsväter“ oder „Besuchsmütter“ haben diese Möglichkeit, wenn sie das Besuchsrecht nachweisen. In diesen Fällen muss zumindest einer der Beteiligten im Land Salzburg wohnen.
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Wo können Sie den Familienpass beantragen?
- Sie können sich Ihren Familienpass über Ihre Wohnsitzgemeinde besorgen. Die Ausstellung des Familienpasses erfolgt für die Familien kostenlos und unbürokratisch beim zuständigen Gemeindeamt, für Familien aus der Stadt Salzburg beim Bürgerservice der Stadt Salzburg, Postfach 63, 5024 Salzburg, Telefon 0662/8072-2000.
- Der Familienpass ist nach der Ausstellung drei Jahre gültig. Änderungen in den Voraussetzungen müssen Sie bitte beim Wohnsitzgemeindeamt umgehend melden.
- Kooperation mit den ÖBB:
Wenn Sie sich als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte eine VORTEILScard Familie der ÖBB ausstellen lassen und im Bundesland Salzburg Ihren Hauptwohnsitz haben, bekommen Sie automatisch einen in die VORTEILScard integrierten Salzburger Familienpass dazu. Die VORTEILScard kostet € 19,90 pro Jahr, der integrierte Familienpass ist natürlich kostenlos. Sie genießen dadurch die Vorteile beider Karten.
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Wann gibt es eine Ermäßigung?
Die Ermäßigungen des Salzburger Familienpasses kommen nur dann zum Tragen, wenn mindestens ein Erwachsener (Eltern, Pflegeeltern, Großeltern, Tageseltern) mit einem Kind ein im Familienpass integriertes Freizeitangebot gemeinsam in Anspruch nimmt.
- Sie weisen dem Familienpass-Partner, zB einer Schiliftgesellschaft, einem Bad oder Museum den Familienpass vor und erhalten die Ermäßigung.
- Die Familienpass-Partner sind auch durch ein besonderes Logo gekennzeichnet. Die Gewährung der Ermäßigung liegt im Ermessen des jeweiligen Familienpass-Partners.
- Die Preisnachlässe bei den einzelnen Einrichtungen sind unterschiedlich. Die Familienpass-Partner bzw. das Referat Familie und Generationen des Landes, Tel. 0662/8042-5417, geben Ihnen natürlich gerne darüber hinaus Auskünfte.
Die Familienpässe der einzelnen Bundesländer - Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg - sind vernetzt. Sie können daher mit Ihrem Salzburger Familienpass auch einzelne Angebote in anderen Bundesländern kostengünstig in Anspruch nehmen. Diese Angebote sind in den jeweiligen Broschüren und im Internet durch ein Fahnensymbol gekennzeichnet.
Hier erhalten Sie die Broschüren der anderen Bundesländer:
Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 6, Referat Familie und Konsumentenschutz Europaplatz 1, 7001 Eisenstadt, Tel: 057/600-2328 Mail: post.familie-konsumentenschutz@bgld.gv.at www.familienpass-bgld.at
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Amt der Steiermärkischen Landesregierung FA6A, Referat Familie Karmeliterplatz 2, 8010 Graz, Tel: 0316/877-4023 Mail: fa6a-fam@stmk.gv.at www.familienpass.steiermark.at
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Amt der Niederösterreichischen Landesregierung Abteilung F3, Familienreferat, Familienhotline Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, Tel: 02742/9005-1-9005 Mail: post.familienhotline@noel.gv.at www.familienpass.at www.noe.familienpass.at
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Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung JUFF - Fachbereich Familie Michael-Gaismairstraße 1, 6020 Innsbruck Tel: 0512/508-8136 Mail: juff.familie@tirol.gv.at www.familienpass-tirol.at
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Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Familienreferat, Monika Plank Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel: 0732/7720-15056 Mail: monika.plank@ooe.gv.at www.familienkarte.at
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Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Gesellschaft, Soziales und Integration Fachbereich Jugend und Familie Landhaus, 6901 Bregenz Tel: 05574/511-24159 Mail: familienpass@vorarlberg.at www.vorarlberg.at/familienpass
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