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Spass und Sparen


Wer kann den Salzburger Familienpass beantragen?

  • Der Familienpass gilt für Familien, Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende und deren Kinder und Pflegekinder bis zum 18. Geburtstag. Die im Familienpass eingetragenen Personen müssen mit dem/der AntragstellerIn im gemeinsamen Haushalt leben. Ausnahme siehe "Besondere Regelungen"
  • Die Familie muss den Wohnsitz im Land Salzburg haben.
  • Ob Ermäßigungen bis zum 18. Geburtstag gewährt werden oder andere Altersgrenzen vorgesehen sind, liegt im Ermessen des Familienpass-Partners.
  • Besondere Regelungen:
    Auch Tageseltern können sich einen Familienpass ausstellen lassen, ebenso Großeltern gemeinsam mit ihren Enkelkindern. Auch „Besuchsväter“ oder „Besuchsmütter“ haben diese Möglichkeit, wenn sie das Besuchsrecht nachweisen. In diesen Fällen muss zumindest einer der Beteiligten im Land Salzburg wohnen.

Wo können Sie den Familienpass beantragen?

  • Sie können sich Ihren Familienpass über Ihre Wohnsitzgemeinde besorgen. Die Ausstellung des Familienpasses erfolgt für die Familien kostenlos und unbürokratisch beim zuständigen Gemeindeamt, für Familien aus der Stadt Salzburg beim Bürgerservice der Stadt Salzburg, Postfach 63, 5024 Salzburg, Telefon 0662/8072-2000.
  • Der Familienpass ist nach der Ausstellung drei Jahre gültig. Änderungen in den Voraussetzungen müssen Sie bitte beim Wohnsitzgemeindeamt umgehend melden.

  • Kooperation mit den ÖBB:
    Wenn Sie sich als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte eine VORTEILScard Familie der ÖBB ausstellen lassen und im Bundesland Salzburg Ihren Hauptwohnsitz haben, bekommen Sie automatisch einen in die VORTEILScard integrierten Salzburger Familienpass dazu. Die VORTEILScard kostet € 19,90 pro Jahr, der integrierte Familienpass ist natürlich kostenlos. Sie genießen dadurch die Vorteile beider Karten.

Wann gibt es eine Ermäßigung?

Die Ermäßigungen des Salzburger Familienpasses kommen nur dann zum Tragen, wenn mindestens ein Erwachsener (Eltern, Pflegeeltern, Großeltern, Tageseltern) mit einem Kind ein im Familienpass integriertes Freizeitangebot gemeinsam in Anspruch nimmt.

  • Sie weisen dem Familienpass-Partner, zB einer Schiliftgesellschaft, einem Bad oder Museum den Familienpass vor und erhalten die Ermäßigung.
  • Die Familienpass-Partner sind auch durch ein besonderes Logo gekennzeichnet. Die Gewährung der Ermäßigung liegt im Ermessen des jeweiligen Familienpass-Partners.
  • Die Preisnachlässe bei den einzelnen Einrichtungen sind unterschiedlich. Die Familienpass-Partner bzw. das Referat Familie und Generationen des Landes, Tel. 0662/8042-5417, geben Ihnen natürlich gerne darüber hinaus Auskünfte.
  • Familienpasspartner FahneDie Familienpässe der einzelnen Bundesländer - Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg - sind vernetzt. Sie können daher mit Ihrem Salzburger Familienpass auch einzelne Angebote in anderen Bundesländern kostengünstig in Anspruch nehmen.
    Diese Angebote sind in den jeweiligen Broschüren und im Internet durch ein Fahnensymbol gekennzeichnet.

Hier erhalten Sie die Broschüren der anderen Bundesländer:

Amt der Burgenländischen
Landesregierung

Abteilung 6, Referat Familie und Konsumentenschutz
Europaplatz 1, 7001 Eisenstadt, Tel: 057/600-2328
Mail: post.familie-konsumentenschutz@bgld.gv.at
www.familienpass-bgld.at

         Amt der Steiermärkischen
         Landesregierung

         FA6A, Referat Familie
         Karmeliterplatz 2, 8010 Graz,
         Tel: 0316/877-4023
         Mail: fa6a-fam@stmk.gv.at
         www.familienpass.steiermark.at

Amt der Niederösterreichischen
Landesregierung

Abteilung F3, Familienreferat, Familienhotline
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, Tel: 02742/9005-1-9005
Mail: post.familienhotline@noel.gv.at
www.familienpass.at
www.noe.familienpass.at
         Amt der Tiroler Landesregierung
         Abteilung JUFF - Fachbereich Familie
         Michael-Gaismairstraße 1,
         6020 Innsbruck
         Tel: 0512/508-8136
         Mail: juff.familie@tirol.gv.at
         www.familienpass-tirol.at

Amt der Oberösterreichischen
Landesregierung

Familienreferat, Monika Plank
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, Tel: 0732/7720-15056
Mail: monika.plank@ooe.gv.at
www.familienkarte.at
         Amt der Vorarlberger
         Landesregierung

         Abteilung Gesellschaft, Soziales
         und Integration
         Fachbereich Jugend und Familie
         Landhaus, 6901 Bregenz
         Tel: 05574/511-24159
         Mail: familienpass@vorarlberg.at
         www.vorarlberg.at/familienpass


Rückfragen: Dr. Edith Egger