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AsylwerberInnen / Asylberechtigte


Personen, die in ihrem Heimatstaat aus politischen oder sonstigen Gründen (zB Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe) verfolgt werden, können in Österreich um Asyl (Aufnahme und internationalen Schutz) ansuchen.


AsylwerberIn
AsylwerberInnen sind Personen, die außerhalb ihres Heimatslands Schutz vor Verfolgung suchen. Ob eine asylrelevante Verfolgung vorliegt, wird in einem eigenen (Asyl)verfahren geklärt. Während des Anerkennungsverfahrens werden diese Personen AsylwerberInnen genannt.


Asylberechtigte
Wird einem Asylwerber oder einer Asylwerberin nach Durchlaufen des Verfahrens Asyl gewährt, wird er oder sie Asylberechtigter oder Asylberechtigte (Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK) genannt. Das heißt: Wird AsylwerberInnen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, dann gelten sie ab diesem Zeitpunkt als Asylberechtigte.


Subsidiär Schutzberechtigte
Personen, deren Asylantrag zwar abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird und die daher Schutz vor Abschiebung benötigen, sind subsidiär Schutzberechtigte.


Dublin-Fälle
Die Dublin II-Verordnung der EU regelt die Zuständigkeit für die Abwicklung der Asylverfahren unter den Unterzeichnungsstaaten. Grundsätzlich gilt: Der Mitgliedsstaat ist für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, der die Einreise veranlasst oder nicht verhindert hat.
Faktum aber ist, dass vermehrt Personen, die bereits einen Asylantrag in einem Mitgliedstaat gestellt haben, nach Österreich kommen.