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Rezeptgebührenbefreiung 2012



Rezeptgebührenbefreit sind Personen, deren monatliches Nettoeinkommen folgende Richtsätze nicht übersteigt:


Für Personen ohne besonderen Aufwand:

  • für Alleinlebende..................................

€    814,82

  • für Ehepaare......................................

€ 1.221,68

  • für jedes weitere Kind im Haushalt.............

€     125,72


Für Personen, die infolge eines Leidens überdurchschnittliche Ausgaben haben:

  • für Alleinlebende..................................

€    937,04

  • für Ehepaare......................................

€ 1.404,93

  • für jedes weitere Kind im Haushalt.............

€     125.72


Leben im Familienverband des Versicherten Personen mit einem eigenen Einkommen, so wird dieses berücksichtigt.


Rezeptgebühr ist nur solange zu zahlen, bis im Jahr ein Betrag von 2% des Jahresnettoeinkommens (ohne Sonderzahlungen) erreicht wird.


Info: Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse und unter der Telefonnummer: 050 124 33 60.





Rückfragen: Elfriede Maislinger