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Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung – der Versuch einer Einführung



Mit der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung am 1.9.2010 wird das bekannte und vertraute Instrument der "offenen" Sozialhilfe in den Bundesländern abgelöst.

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beruht auf einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern (gemäß Art 15a-B-VG), die nach mehrjährigen Verhandlungen im März 2010 abgeschlossen wurde. Auf Basis der Vereinbarung zwischen Bund Ländern konnte auf Landesebene der Entwurf für das notwendige Ausführungsgesetz erarbeitet werden (siehe Rechtsgrundlagen).

Ziel ist eine stärkere Angleichung der bisher mitunter deutlich voneinander abweichenden Sozialhilfe-Systeme der Bundesländer, ohne diese gänzlich zu vereinheitlichen. Dabei wird versucht, dem Grundsatz der Verwaltungsökonomie und der Erhöhung der Eigenverantwortung besser zu entsprechen.

Vieles (aber nicht alles) erreicht
In Summe stellt sich die Bedarfsorientierte Mindestsicherung als umfassend reformierte Sozialhilfe mit einigen wesentlichen inhaltlichen Verbesserungen dar. Auch wenn ursprünglich weitergehende sozialpolitische Ziele – wie die Schaffung eines "One-Stop-Shops" im AMS oder gar eine grundlegende Gesamtreform der sozialen Sicherungssysteme in Österreich – nicht verwirklicht werden konnten, ist die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, um eine sinnvolle Verknüpfung von Armutsbekämpfung und aktiver Arbeitsmarktpolitik herzustellen.


Armutsbekämpfung: Der richtige Schritt in die richtige Richtung!

Im März 2010 hielt Univ.-Prof. Dr. Emmerich Tálos im Rahmen einer Informations- und Diskussionsveranstaltung in Salzburg fest:
„Die Mindestsicherung allein kann die Armutsproblematik nicht lösen. Sie ist nur ein Schritt der Armutspolitik, es braucht einen Mix an Maßnahmen - wie die Mindestlohnpolitik.“
Im Spannungsfeld zwischen Ansprüchen und realen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung gilt es, den objektiven Blick auf bereits gelungenen Weiterentwicklungen zu richten und dabei die notwendigen Schritte für die Zukunft nicht aus den Augen zu verlieren.

Vieles wird gelingen – einiges für die Zukunft zu tun bleiben
Einiges – wie die Krankenversicherung für alle, einheitliche Mindeststandards für ganz Österreich oder die Verknüpfung von Armutsbekämpfung und aktiver Arbeitspolitik – ist in den Gesetzesentwürfen verankert.
In diesem Bewusstsein war die Erarbeitung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung Anstoß, Systeme, Prozesse und Rahmenbedingungen neu zu bewerten und zu verbessern.

Viele Aspekte – wie die Mindestlohnpolitik, leistbares Wohnen oder Kinderbetreuung  - müssen auf den Weg der Weiterentwicklung der Instrumente zur Bekämpfung von Armut und Armutsgefährdung mitgeführt werden.

Auch wenn der ganze Weg nicht in kurzer Zeit geschafft werden kann, muss die Bedarfsorientierte Mindestsicherung als wichtiger und richtiger Schritt vor allem an ihren Potenzialen und Verbesserungen gemessen werden.