Was geschieht eigentlich nach einer Strafanzeige wegen Drogen?
Polizei//Zollwache - Anzeige bei der Staatsanwaltschaft
Jeder (Verdacht auf) Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz (Erwerb, Besitz, Einfuhr, Ausfuhr, Überlassen, Verschaffen von Suchtgiften) muss von den öffentlichen Sicherheitsorganen (Polizei, Zollwache) der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden.
Staatsanwaltschaft/Gericht - Prüfung der Anzeigenzurücklegung/-verfolgung
Die Staatsanwaltschaft prüft darauf hin, ob von der Schwere des Deliktes her grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Verfolgung oder für eine (vorläufige) Zurücklegung der Anzeige gegeben sind.
Ist eine solche Anzeigenzurücklegung nicht möglich - das ist vor allem beim Handel mit Drogen in großen Mengen der Fall, kommt es zur Einleitung eines Gerichtsverfahrens.
Gesundheitsamt - Prüfung von gesundheitsbezogenen Maßnahmen
Ist eine Anzeigenzurücklegung möglich, fordert die Staatsanwaltschaft vom zu-ständigen Gesundheitsamt der Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat, Bezirkshauptmannschaft) eine Stellungnahme darüber an, ob beim Angezeigten wegen eines Suchtgiftmissbrauches oder einer Suchtgiftabhängigkeit eine sogenannte gesundheitsbezogene Maßnahme notwendig und zweckmäßig ist. (Bei erstmaligem Erwerb oder Besitz einer geringen Menge Cannabis zum eigenen Gebrauch kann die Staatsanwaltschaft von der Einholung einer solchen Stellungnahme absehen und die Anzeige sofort vorläufig zurücklegen.)
Vorladung zur ärztlichen Untersuchung: Zu diesem Zweck wird der Angezeigte vom Gesundheitsamt zu einer ärztlichen Untersuchung (zum Gesundheitsamt der Stadt Salzburg bzw zum Sozialmedizinischen Dienst des Landes) vorgeladen, bei der zu klären ist, ob und welche gesundheitsbezogene(n) Maßnahme(n) notwendig und sinnvoll sind.
Das Suchtmittelgesetz sieht folgende gesundheitsbezogenen Maßnahmen vor:
- die ärztliche Überwachung des Gesundheitszustands
- die ärztliche Behandlung einschließlich der Entzugs- und Substitutionsbehandlung
- die klinisch-psychologische Beratung und Betreuung
- die Psychotherapie
- die psychosoziale Beratung und Betreuung.
Staatsanwaltschaft - Entscheidung über die Anzeigenzurücklegung
Das Ergebnis dieser Untersuchung wird der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Stellt der Arzt fest, dass eine oder mehrere der genannten Maßnahmen zweckmäßig sind, ist die Zustimmung des Angezeigten, sich dieser Maßnahme(n) zu unterziehen, Voraussetzung für die Anzeigenzurücklegung durch die Staatsanwaltschaft.
Die Staatsanwaltschaft teilt dies dem Angezeigten auch gesondert mit. Die Staatsanwaltschaft kann in weiterer Folge auch Bestätigungen über den Beginn und Verlauf der Maßnahmen verlangen.
Nach Ablauf der Probezeit wird die Anzeige dann endgültig zurückgelegt – allerdings unter der Voraussetzung, dass die Bedingungen eingehalten wurden und keine neuerlichen Delikte zur Anzeige gebracht wurden.

