Das Pflegegeld(Bundeszuständigkeit ab 1.1.2012)
ACHTUNG: Aufgrund des Pflegegeldreformgesetzes 2012 ist seit 1.1.2012 die Zuständigkeit im Bereich Pflegegeld vom Land Salzburg auf den Bund übergegangen, sodass ab diesem Zeitpunkt nicht mehr das Land Salzburg, sondern die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) für Ihre Anträge und für die Auszahlung zuständig sind. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der PVA (www.pensionsversicherung.at) bzw. BVA (www.bva.at). |
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