Wie kommt man zu einem Kostenzuschuss?
Der Zuschuss des Landes zur Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege ist grundsätzlich schriftlich zu beantragen. Die Antragsformulare der Landesregierung sind zu verwenden. Wer einen Zuschuss beantragt, nimmt direkt Kontakt mit der Haushaltshilfe- und Hauskrankenpflegeorganisation auf, die die Betreuung übernehmen wird. Diese Organisation nimmt beim Hausbesuch das Antragsformular mit, unterstützt beim Ausfüllen des Formulars und leitet das ausgefüllte Formular an die zuständige Behörde weiter. Eine Durchschrift des Antrags verbleibt beim Antragsteller.
Antragsberechtigt sind:
- der Antragsteller selbst,
- sein gesetzlicher oder bevollmächtigter Vertreter,
- sein Sachwalter, sofern er mit der Besorgung dieser Angelegenheit betraut worden ist.
Nach Antragstellung vereinbaren die Mitarbeiterinnen der Landesregierung oder Bezirkshauptmannschaften einen Hausbesuch. Bei diesem Hausbesuch werden
- die Voraussetzungen für einen Zuschuss des Landes geprüft,
- die Zahl der Betreuungs- bzw. Pflegestunden festgelegt und
- die Höhe der Eigenleistung berechnet.
Darüber erhält der Antragsteller eine schriftliche Mitteilung.
Beim Hausbesuch sind Passdokument sowie Einkommens- und Ausgabennachweise vorzulegen. Mehr dazu in der Broschüre "Zuhause pflegen".
Bei Vorliegen aller notwendigen Nachweise ist die Behörde bemüht, über den Antrag innerhalb von zwei Wochen zu entscheiden.
Bei Änderungen (Stundenerhöhung, andere Betreuungs- oder Pflegeleistungen) gilt generell dieselbe Vorgangsweise wie bei Erstanträgen.

