Wer überprüft die Leistungserbringung?
MitarbeiterInnen des Landes überprüfen auf der Grundlage des Salzburger Pflegegesetzes von sich aus die Qualität der Leistungen durch die Organisationen.
Die pflegebedürftige Person, seine Angehörigen oder seine Vertreter haben die Möglichkeit, Verbesserungsvorschläge und Beschwerden beim Amt der Salzburger Landesregierung (Abteilung Soziales, Fanny-von-Lehnert-Straße 1) zu deponieren.

