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Wer erhält einen Kostenzuschuss?



Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege sind vom Betroffenen aus dem Einkommen und Pflegegeld zu bezahlen. Kann jemand die Kosten der Betreuung bzw. Pflege nicht zur Gänze selbst finanzieren, gewährt das Land Salzburg einkommensabhängig einen Zuschuss, der unter folgenden Voraussetzungen zuerkannt wird:

  • Vorliegen einer Krankheit oder Behinderung, die dazu führt, dass der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, ein selbstständiges Leben im Privathaushalt zu führen
  • Besitz der österreichische Staatsbürgerschaft (Ausnahmen möglich)
  • Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg
  • Mitwirkung bei der amtlichen Prüfung der Voraussetzungen für den Landeszuschuss


Rückfragen: Brigitte Kopelent