Gibt es einen Anspruch auf Kostenzuschuss?
Zuschüsse des Landes zu den Kosten der Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege sind so genannte Kann-Leistungen, das heißt, es besteht keine Pflicht des Landes Salzburg (wie z.B. in der Sozialhilfe) hier Zuschüsse zu gewähren. Der Antragsteller hat daher keinen Rechtsanspruch auf einen Kostenzuschuss.

