Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege will pflegende Angehörige unterstützen und sie zumindest zeitweise von ihren Daueranforderungen entlasten.
Was ist Kurzzeitpflege? Kurzzeitpflege ist ein zeitlich befristeter Aufenthalt (einzelne Tage oder mehrere Wochen) in einem Seniorenpflegeheim.
Wozu dient die Kurzzeitpflege? Die Kurzzeitpflege dient zur Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen, die
- anderen Familienverpflichtungen nachkommen müssen,
- einmal von der Pflege ausspannen wollen,
- ein pflegefreies Wochenende haben möchten,
- selbst einen Krankenhaus- oder Kuraufenthalt geplant haben,
- auf Urlaub gehen möchten.
Kurzzeitaufenthalte werden auch von Personen gebucht, die zwar nicht pflegebedürftig sind, aber bei Abwesenheit der Angehörigen eine sichere Wohnumgebung aufsuchen wollen.
Was Kurzzeitpflege nicht ist Kurzzeitpflege ist in der Regel keine Übergangspflege nach einem Krankenhausaufenthalt.
Buchung - Je früher, desto sicherer!
In der neuen Pflegebettenbörse Salzburg sind alle Seniorenheime aufgelistet, die Kurzzeitpflege anbieten. Auf einen Blick ist ersichtlich, ob ein Kurzzeitpflegebett für den ausgewählten Zeitraum zur Verfügung steht. Eine Anfrage an das Seniorenheim kann direkt über die Website erfolgen.
Der Kurzzeitpflegeaufenthalt setzt eine Buchung der Aufenthaltszeit (Vereinbarung über den Beginn und das Ende des Aufenthalts) voraus. Die Verlängerung des Aufenthaltes ist nur möglich, wenn ein Kurzzeitpflegebett zufällig noch nicht verbucht ist.
Wer wird aufgenommen? Jede Einrichtung bestimmt selbst die Aufnahmekriterien. Siehe auch Adressenteil.
Für Mattsee bestehen eigene Regelungen.
Aufnahmekriterien für Mattsee: Für das Kurzzeitangebot in Mattsee gelten aufgrund einer Vereinbarung mit dem Land Salzburg folgende Aufnahmekriterien:
Es werden nur Personenen aufgenommen, die von ihren Angehörgiegn seit mindestens drei Monaten gepflegt worden sind.
Hinweise in Ihrem Interesse.
Planen Sie Ihre "pflegefreie Zeit" rechtzeitig. Nutzen Sie auch Zeiten außerhalb der Ferien, denn Kurzzeitpflege kennt keinen Urlaub.
Preise - Tagespauschale oder Pflegestufen
Die Anbieter der Kurzzeitpflege sind bei der Festlegung der Tarife und der Zahlungsmodalitäten völlig frei. Die unterschiedlichen Tagestarife sind im Adressenteil der Broschüre "Kurzzeitpflege" einrichtungsbezogen dargestellt.
Was kostet die Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege wird in zwei verschiedenen Varianten verrechnet:
- Typ A - Tagespauschale: Die Kurzzeitpflege wird in Form eines Pauschalsatzes verrechnet - unabhängig vom Ausmaß der Pflege oder von der Höhe des Pflegegeldes.
- Typ B - Grundpreis und Pflegetarif: Die Kurzzeitpflege wird in Form eines Grund- und zusätzlichen Pflegetarifs in Rechnung gestellt. Die Pflegesätze werden entsprechend dem Pflegegeld oder in Form von Pflegeeinheiten (je halbe Stunde) verrechnet. Einige Einrichtungen verlangen im Falle der Erstaufnahme eine einmalige Bearbeitungsgebühr.
Wie sind die Zahlungsmodalitäten?
Bezahlt wird in der Regel nach der Anzahl der Tage. Die Zahlung erfolgt meist mit Erlagschein. Für den Fall des Rücktritts vom Vertrag vor Antritt verlangen einige Einrichtungen eine Stornogebühr.
Landeszuschuss zur Kurzzeitpflege
Das Land Salzburg gewährt für einen Kurzzeitaufenthalt in einem Seniorenpflegeheim eine finanzielle Unterstützung. Dieser Zuschuss ist vom Einkommen unabhängig.
Dieser ist nach den geltenden Richtlinien einkommensunabhängig und beträgt € 50,00 pro Tag. Der Zuschuss kann für maximal 14 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden. Der Antrag (mit Beiblatt für gleichgestellte Fremde) wird direkt im Seniorenpflegeheim gestellt. Der Zuschuss wird auf das Konto der Antragstellerin/des Antragstellers überwiesen oder bereits von der Rechnung abgezogen.
TIPP: Wer sich trotz dieser Förderung keinen Kurzzeitaufenthalt finanzieren kann, hat die Möglichkeit eine einkommensabhängigen Zuzahlung direkt beim Wohnsitzsozialamt zu beantragen.
Zuschuss für pflegende Angehörige
Wenn Angehörige durch Urlaub, Krankheit etc. an der Pflege verhindert sind, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss für die erforderliche Ersatzpflege zu beziehen.
Anspruch nur für BundespflegegeldbezieherInnen Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn der/die pflegebedürftige Angehörige Bundespflegegeld zumindest der Stufe 3 bezieht und die Pflege seit mindestens einem Jahr durchgehend erfolgt.
Dauer Einen Zuschuss bekommt nur, wer mindestens eine Woche durchgehend (jährlich maximal vier Wochen) an der Pflege verhindert ist.
Ausnahme Für nachweislich demenziell erkrankte oder minderjährige nahe Angehörige, kann bereits ab der Pflegegeldstufe 1 und ab dem vierten Tag durchgehender Verhinderung ein Zuschuss bezogen werden.
Einkommensabhängig Das Nettoeinkommen der Hauptpflegeperson darf folgende Grenzen nicht überschreiten:
- bei Pflege einer Person der Stufe 1 - 5 € 2.000
- bei Pflege einer Person der Stufe 6 - 7 € 2.500
Diese Einkommensgrenzen erhöhen sich je nach unterhaltsberechtigtem Angehörigen um € 400, bei einem behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen um € 600.
Höchstzuschuss pro Jahr Der Höchstzuschuss richtet sich nach der Pflegegeldstufe und liegt pro Jahr zwischen € 1.200 und
€ 2.200.
Für weitere Informationen: Bundessozialamt Tel.: 05 99 88 www.bundessozialamt.gv.at
Dienstleister - Wer bietet Kurzzeitpflege an?
Im Land Salzburg gibt es zur Zeit 35 Einrichtungen, die Kurzzeitaufenthalte anbieten. Eine Übersicht aller Anbieter ist auch in der neuen Pflegebettenbörse Salzburg zu finden.
Das Angebot nach Bezirken:
Broschüren Weitere Informationen über Kurzzeitpflege finden Sie auch im Folder "Kurzzeitpflege".
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