Seniorenpflegeheim: Heimaufsicht
MitarbeiterInnen des Landes (Abteilung Soziales) überprüfen auf Grundlage des Salzburger Pflegegesetzes die Qualität der Pflege in den Seniorenpflegeheimen.
Diese Stelle steht dem/der BewohnerIn, den Angehörigen oder den gesetzlichen bzw. bevollmächtigten Vertretern für Verbesserungsvorschläge, bei Beschwerden und für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Kontaktadresse
Land Salzburg
Abteilung Soziales - Referat 3/01
5010 Salzburg, Fanny-v-Lehnert-Straße 1
(0662) 80 42 - 35 74
soziales@salzburg.gv.at
Die Bearbeitung und Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen, insbesondere Probleme im Zusammenhang mit dem Heimvertrag, obliegen nicht der Heimaufsicht. Dafür sind die Gerichte zuständig. Kostenlose Rechtsauskünfte erteilen alle Bezirksgerichte (jeden Dienstag von 8 bis 12 Uhr - ohne telefonische Anmeldung und keine telefonische Auskunft).
Beschwerden im Zusammenhang mit freiheitsbeschränkenden Maßnahmen sind der Bewohnervertretung vorzutragen. Diese ist im Land Salzburg erreichbar unter den Telefonnummern:
- Salzburg – (0662) 84 37 64
- St. Johann – (064 12) 67 06
- Zell am See – (064 54) 74 253

