Seniorenpflegeheim: Grundinformation
Ziele
Das Wohnen in einem Seniorenpflegeheim ist vor allem für Menschen mit höherem Pflegebedarf eine Alternative zur Betreuung in den eigenen vier Wänden.
Das Seniorenpflegeheim bietet Pflegesicherheit, insbesondere für Personen mit einem Pflegegeld ab der Stufe 3.
Anmeldung und Aufnahme
Die Betroffenen entscheiden grundsätzlich selbst, ob die Übersiedlung in ein Seniorenpflegeheim ein möglicher und geeigneter Weg ist. Niemand kann gezwungen werden, in ein Heim zu gehen.
Die Auswahl des Seniorenpflegeheims liegt bei den InteressentInnen. Über die Aufnahme von BewohnerInnen entscheidet der Rechtsträger oder Betreiber des Seniorenpflegeheimes nach eigenen Kriterien, wobei meist das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit und der Wohnsitz des/der Betreffenden eine Rolle spielen.
Wer in ein Seniorenpflegeheim aufgenommen werden will, wendet sich direkt an den Rechtsträger oder an die Verwaltung des Hauses. Diese sind
- Häuser der Stadt Salzburg
Magistrat Salzburg - Abteilung Soziales
Salzburg, St.-Julien-Straße 20 (Kiesel, 3. Stock)
(0662) 80 72 - 32 43 - Häuser der Gemeinden in den Landbezirken
Gemeindeamt oder Verwaltung der Einrichtung - Häuser privater Träger
Verwaltung der Einrichtung
Mehr zur Anmeldung zur Unterbringung in einer Einrichtung
Leistungen
In einem Seniorenpflegeheim wird zwischen Grund-, Pflege- und Wahlleistungen unterschieden. Grundleistungen werden unabhängig von der Pflegebedürftigkeit des Einzelnen regelmäßig erbracht. Im Gegensatz dazu orientiert sich der Umfang der Pflegeleistungen am Grad der Pflegebedürftigkeit des Bewohners oder der Bewohnerin. Zusätzlich dazu können in Seniorenpflegeheimen noch Wahlleistungen angeboten werden.
- Grundleistungen
Zu den Grundleistungen gehören Wohnraumüberlassung inkl. Heizung, Strom, Instandhaltung, Verwaltung und Investitionskosten, Verpflegung und Reinigung, zeitlich befristete Pflege im Krankheitsfall, Wäschepflege, Beratung sowie Freizeit- und Beschäftigungsangebote. - Pflegeleistungen
Pflegeleistungen umfassen direkte und administrative/indirekte Leistungen.
Direkte Pflegeleistungen bestehen in Leistungen am Bewohner bzw an der Bewohnerin und umfassen die teilweise oder vollständige Übernahme von unter anderem Hilfe bei Essen und Trinken, bei der Körperpflege und Ausscheidung, im Bereich der Mobilität und Lagerung, bei der Orientierung und Aktivierung (Beaufsichtigung und Anleitung mit dem Ziel der selbstständigen Übernahme von Tätigkeiten).
Verrichtungen, die der/die BewohnerIn noch selbst oder teils mit Hilfsmitteln erledigen kann, sind keine Pflegeleistungen.
Indirekte Pflegeleistungen sind Leistungen für den Bewohner oder die Bewohnerin, zB die Planung der Pflege, das Organisieren einer Visite des Arztes. - Wahlleistungen
Wahlleistungen (z.B. Friseur, Telefon, Fußpflege) sind in den Heimtarifen nicht enthalten und müssen zusätzlich vereinbart und gesondert bezahlt werden. Dies gilt auch für EmpfängerInnen von Sozialhilfe, die diese Leistungen aus dem verbleibenden Taschengeld finanzieren.
Mehr zu Leistungen und Tarife eines Seniorenpflegeheims lesen Sie hier
Kosten und Bezahlung
Grundsätzlich kann jedes Seniorenpflegeheim seine Preise selbst festlegen. Die Kosten für den Aufenthalt trägt der Bewohner bzw. die Bewohnerin oder deren Ehepartner im Rahmen seiner/ihrer Unterhaltspflicht.
BewohnerInnen, die die Kosten für das Seniorenpflegeheim nicht zur Gänze selbst bezahlen können, haben die Möglichkeit, einen Zuschuss aus Mitteln der Sozialhilfe zu beantragen. Die Tarife sind in diesem Fall geregelt: Sozialhilfe-Leistungs- und Tarifobergrenzen-Verordnung (LGBl.Nr. 38/2002 idgF). Die Höhe der Sozialhilfe-Obergrenzen werden jährlich festgesetzt.
Weiters gilt:
- BewohnerInnen schließen bei Aufnahme mit dem Rechtsträger des Seniorenpflegeheims einen Betreuungsvertrag ab, in dem Rechte und Pflichten der BewohnerInnen, Regelungen der Vertragsauflösung und auch die Preise (Tarife) des Heimes enthalten sind.
- Die Preise (Tarife) für die Grundleistung sind jedenfalls von der Ausstattung des Wohnbereichs abhängig.
- Die Tarife für die Pflegeleistung sind abhängig vom individuellen Pflegebedarf. Die Staffelung der Pflegetarife erfolgt meist entsprechend der Pflegegeldeinstufung.
- Bei Abwesenheit (zB wegen Krankenhausaufenthalt) entstehen in jedem Fall Ansprüche bezüglich der nicht angefallenen Verpflegungskosten. Erspart sich das Seniorenpflegeheim aufgrund der Abwesenheit bei Pflege- und anderen Grundleistungen noch zusätzlich etwas (auch wenn das Personal weiterbeschäftigt werden muss), ist dies ebenfalls an die KundInnen weiterzugeben.
Zuschuss zu den Betreuungs- und Pflegekosten
Kann jemand den Heimaufenthalt nicht oder nicht zur Gänze selbst bezahlen, übernimmt die Sozialhilfe unter bestimmten Voraussetzungen die Restkosten.
Zu den Voraussetzungen für diesen Zuschuss durch die Sozialhilfe zählen:
- fehlendes oder nicht ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen
- Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt im Bundesland Salzburg
- österreichische Staatsbürgerschaft (Ausnahmen möglich) bzw. Gleichstellung mit anderen Staaten
- Pflegebedürftigkeit
Hinweis: Wer einen Antrag auf Sozialhilfe einbringt, muss eine Erklärung über sein Vermögen abgeben. Der/die AntragstellerIn darf maßgebende Sachverhalte über sein Vermögen nicht verschweigen oder die Behörde durch bewusst unwahre Angaben irreführen. Personen, die aufgrund von falschen Angaben Sozialhilfe beziehen, müssen diese zurückzahlen. Der/die AntragstellerIn macht sich überdies strafbar.
Zu beachten sind auch die Regelungen für Schenkungen und Vermögensübertragungen. Mehr dazu im Folder "Sozialhilfe Seniorenheime".
Antrag auf Kostenzuschuss: Der Kostenzuschuss ist mittels Formular zu beantragen. Es enthält alle Hinweise, welche Unterlagen für den Antrag notwendig sind. Das Antragsformular ist downloadbar.
Anträge auf einen Zuschuss durch die Sozialhilfe sind beim jeweiligen Wohnsitzsozialamt zu stellen:
- BürgerInnen in der Stadt Salzburg
Magistrat Salzburg / Sozialamt - BürgerInnen der Landbezirke
Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, Gruppe Soziales
Bezirkshauptmannschaft Hallein, Gruppe Soziales
Bezirkshauptmannschaft St. Johann, Gruppe Soziales
Bezirkshauptmannschaft Tamsweg, Gruppe Soziales
Bezirkshauptmannschaft Zell am See, Gruppe Soziales
Diese Stellen geben Auskünfte und bearbeiten die Anträge. Vor einer Heimaufnahme ist im eigenen Interesse eine Beratung durch Sozialhilfestellen über die Rechtsansprüche und über die Finanzierung des Aufenthaltes von Vorteil.
Taschengeld und Schonvermögen
Wird der Aufenthalt in einem Seniorenpflegeheim von der Sozialhilfe mitfinanziert, verbleibt der Bewohnerin und dem Bewohner ein Taschengeld sowie ein Schonvermögen zur freien Verfügung.

