24-h-Betreuung zu Hause
Personen mit einem Pflegegeld ab der Stufe 3, die eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung brauchen, erhalten zusätzlich zum Pflegegeld eine finanzielle Unterstützung.
Bei selbständig tätigen Betreuungspersonen werden Honorar und Arbeitszeiten frei vereinbart und bei anstellten Kräften sind Mindestlöhne und Arbeitszeiten des Hausbetreuungsgesetzes einzuhalten.
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Förderung pro Monat (2011) |
selbständig angestellt * |
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Eine Betreuungskraft Zwei Betreuungskräfte |
€ 275,00 € 550,00 € 550,00 € 1.100,00 |
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* beim Betreuenden, Angehörigen oder Organisation |
Einkommen
Wer im Monat mehr als 2.500 € (netto) verdient, bekommt keinen Zuschuss. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 400 € für jede/n unterhaltsberechtigten Angehörige/n und um 600 € für jede/n unterhaltsberechtigen Angehörige/n mit Behinderung. Geringfügige Überschreitungen sind möglich.
Steuervorteil
Die Pflegekosten sind steuerlich absetzbar.
Telefonische Auskünfte und Anträge
- Bundessozialamt Salzburg, Auerspergstraße 67a, Tel. 05 99 88
- Pflegetelefon des Sozialminsteriums, Tel. 0800 20 16 22
Weitere Informationen
- www.pflegedaheim.at
- www.bmwa.gv.at
- Konsument 2/2012 - Presseinformation 24-Stunden-Betreuung
- Konsument 2/2012 - Artikel 24-Stunden-Betreuung

