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von A bis Z

24-h-Betreuung zu Hause



Personen mit einem Pflegegeld ab der Stufe 3, die eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung brauchen, erhalten zusätzlich zum Pflegegeld eine finanzielle Unterstützung.
Bei selbständig tätigen Betreuungspersonen werden Honorar und Arbeitszeiten frei vereinbart und bei anstellten Kräften sind Mindestlöhne und Arbeitszeiten des Hausbetreuungsgesetzes einzuhalten.  


Förderung pro Monat (2011)

selbständig          angestellt *
Eine Betreuungskraft
Zwei Betreuungskräfte
€   275,00              €    550,00
€   550,00              € 1.100,00

* beim Betreuenden, Angehörigen oder Organisation    


Einkommen
Wer im Monat mehr als 2.500 € (netto) verdient, bekommt keinen Zuschuss. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 400 € für jede/n unterhaltsberechtigten Angehörige/n und um 600 € für jede/n unterhaltsberechtigen Angehörige/n mit Behinderung. Geringfügige Überschreitungen sind möglich.


Steuervorteil
Die Pflegekosten sind steuerlich absetzbar.


Telefonische Auskünfte und Anträge

  • Bundessozialamt Salzburg, Auerspergstraße 67a, Tel. 05 99 88
  • Pflegetelefon des Sozialminsteriums, Tel. 0800 20 16 22



Weitere Informationen



Rückfragen: Ursula Haider