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Wohnraum-Zuschuss: Anspruchsvoraussetzungen



Voraussetzung für die Zuerkennung eines Landeszuschusses sind:

  • Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft (Nachsicht möglich),
  • Hauptwohnsitz im Land Salzburg,
  • Vorliegen einer dauernden körperlichen Behinderung, die eine Wohnraumanpassung notwendig macht,
  • Einkommensobergrenze netto:
    • für Personen ohne weitere Unterhaltspflichten: 1.680 €
    • für Personen mit Unterhaltspflichten: Erhöhung möglich


Weitere wichtige Hinweise:

  • Der Antrag muss vor den Umbauten mit Planvorlagen eingebracht werden.
  • Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag (für Treppenlifte mindestens 2) anzuschließen.
  • Das Vorhaben darf nicht durch Leistungen anderer Kostenträger ausfinanziert sein (zB durch diverse Fonds öffentlicher oder privater Organisationen, Sozialversicherungsträger,...).
  • Die Rechnung muss auf den Namen des Antragsstellers ausgestellt sein.



Auf die Leistungen der Wohnraumadaptierungen besteht kein Rechtsanspruch.