Wohnraum-Zuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zuerkennung eines Landeszuschusses sind:
- Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft (Nachsicht möglich),
- Hauptwohnsitz im Land Salzburg,
- Vorliegen einer dauernden körperlichen Behinderung, die eine Wohnraumanpassung notwendig macht,
- Einkommensobergrenze netto:
- für Personen ohne weitere Unterhaltspflichten: 1.680 €
- für Personen mit Unterhaltspflichten: Erhöhung möglich
Weitere wichtige Hinweise:
- Der Antrag muss vor den Umbauten mit Planvorlagen eingebracht werden.
- Dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag (für Treppenlifte mindestens 2) anzuschließen.
- Das Vorhaben darf nicht durch Leistungen anderer Kostenträger ausfinanziert sein (zB durch diverse Fonds öffentlicher oder privater Organisationen, Sozialversicherungsträger,...).
- Die Rechnung muss auf den Namen des Antragsstellers ausgestellt sein.
Auf die Leistungen der Wohnraumadaptierungen besteht kein Rechtsanspruch.
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