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PKW-Zuschuss: Informationen



1. Ausweis nach § 29b Straßenverkehrsordnung

Dieser Ausweis kann beantragt werden:

  • in der Stadt Salzburg: Magistratsabteilung 5/04, Schwarzstraße 44, Tel.: (0662) 8072 - 0
  • in den anderen Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft


2. Straßenverkehr

Besitzer eines Ausweises nach § 29b Straßenverkehrsordnung erwirbt folgende Rechte:

  • Im Bereich der Straßenverkehrszeichen "Halten und Parken verboten" darf in ein Kfz ein- oder ausstiegen werden.
  • Zum Ein- oder Aussteigen darf das Kfz in entsprechender erleichternder Entfernung vom Fahrbahnrand anhalten, insbesondere auch in zweiter Spur. Dies gilt überall, sofern nicht andere Verkehrsteilnehmer am Vorbei- oder Wegfahren gehindert werden.
  • In Fahrverbotsbereiche und Fußgängerzonen darf das Kfz einfahren, wenn von diesen dauernd stark gehbehinderte Personen mit Zusatztafel ausgenommen sind.
  • In Fußgängerzonen darf während der Zeit, in der Ladetätigkeit allgemein erlaubt ist, geparkt werden. Gesetzliche Halteverbote sind aber unbedingt einzuhalten.
  • Auf "Gehbehindertenparkplätzen" darf geparkt werden, welche nicht aufgrund einer Zusatztafel einem bestimmten Fahrzeug vorbehalten sind.
  • Im Bereich der Straßenverkehrszeichen "Parken verboten" darf geparkt werden.
  • In einer Kurzparkzone darf das Kfz ohne zeitliche Beschränkung geparkt werden. Damit entfällt auch eine eventuelle Parkgebührenpflicht.


Verwendung des Ausweises im Ausland

Die österreichischen Ausweise werden aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen auch im Ausland anerkannt. Vor Reiseantritt empfiehlt sich dennoch, bei einem der Autofahrerklubs (ÖAMTC oder ARBÖ) oder bei der jeweiligen Botschaft (Konsulat) genauere Informationen einzuholen.


Behindertenparktplätze der Stadt Salzburg

Ein Plan mit Einzeichnung aller "Gehbehindertenparkplätze" in der Stadt Salzburg ist in Ausarbeitung. Dieser wird allen Ausweisinhabern nach Fertigstellung zugeschickt. Für Auskünfte stehen die Mitarbeiter des Verkehrs- und Straßenrechtsamtes (Stadt Salzburg – Magistrat) jederzeit telefonisch oder persönlich zur Verfügung.


Steuerrechtliche Vorteile

Ausweisinhaber können diverse steuerrechtliche Vorteile bzw Zuschüsse beim Kfz-Ankauf in Anspruch nehmen (Lohn- und Einkommenssteuer, Kfz-Steuer, Versicherungssteuer). Detailinformationen erteilen:

  • Bundesministerium für Finanzen,
  • das Finanzamt,
  • das Bundessozialamt.


Quelle: Magistrat Salzburg, Verkehrs- und Straßenrechtsamt, 5020 Salzburg, Glockengasse 6, Tel.: (0662) 80 72 Ausgabe: September 1999.