PKW-Zuschuss: Anspruchsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zuerkennung eines Landeszuschusses sind:
- Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft (Nachsicht möglich)
- Hauptwohnsitz im Land Salzburg (Meldebestätigung)
- Vorliegen einer erheblichen dauernden körperlichen Beeinträchtigung mit der Folge, dass der Betreffende kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen kann
- Notwendigkeit eines PKW-Besitzes für Fahrten zur Berufsausübung oder zur Bewältigung notwendiger Alltagswege (Arzt, Therapie, Einkauf,...)
- Einkommensobergrenze netto: für Personen ohne weitere Unterhaltspflichten: 1.680 Euro
- für Personen mit Unterhaltspflichten: Erhöhung möglich
- keine Gefährdung des Lebensunterhalts durch die PKW-Haltung
Weitere wichtige Hinweise:
- Die Kaufpreisobergrenze für den PKW-Kauf beträgt 29.524,38 € (ohne Zusatzkosten für zusätzliche behinderungsbedingte Adaptierungen). Diese Obergrenze kann jährlich neu festgesetzt werden.
- Der Antrag muss vor dem Kauf des PKWs eingebracht werden (Vorlage eines Kostenvoranschlages).
- Der Zulassungsschein muss auf Namen des Antragstellers ausgestellt werden.
- Die Rechnung des PKW-Kaufs muss auf den Namen des Antragsstellers ausgestellt sein.
- Für leasingfinanzierte PKWs wird kein Zuschuss gewährt.
- Die Rückvergütung der NOVA ist beim Bundessozialamt abzuwickeln.
Auf die Leistung eines PKW-Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch.
Auskunft: (0662) 80 42 - 35 10
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