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PKW-Zuschuss: Anspruchsvoraussetzungen



Voraussetzung für die Zuerkennung eines Landeszuschusses sind:

  • Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft (Nachsicht möglich)
  • Hauptwohnsitz im Land Salzburg (Meldebestätigung)
  • Vorliegen einer erheblichen dauernden körperlichen Beeinträchtigung mit der Folge, dass der Betreffende kein öffentliches Verkehrsmittel benutzen kann
  • Notwendigkeit eines PKW-Besitzes für Fahrten zur Berufsausübung oder zur Bewältigung notwendiger Alltagswege (Arzt, Therapie, Einkauf,...)
  • Einkommensobergrenze netto: für Personen ohne weitere Unterhaltspflichten: 1.680 Euro
  • für Personen mit Unterhaltspflichten: Erhöhung möglich
  • keine Gefährdung des Lebensunterhalts durch die PKW-Haltung



Weitere wichtige Hinweise:

  • Die Kaufpreisobergrenze für den PKW-Kauf beträgt 29.524,38 € (ohne Zusatzkosten für zusätzliche behinderungsbedingte Adaptierungen). Diese Obergrenze kann jährlich neu festgesetzt werden.
  • Der Antrag muss vor dem Kauf des PKWs eingebracht werden (Vorlage eines Kostenvoranschlages).
  • Der Zulassungsschein muss auf Namen des Antragstellers ausgestellt werden.
  • Die Rechnung des PKW-Kaufs muss auf den Namen des Antragsstellers ausgestellt sein.
  • Für leasingfinanzierte PKWs wird kein Zuschuss gewährt.
  • Die Rückvergütung der NOVA ist beim Bundessozialamt abzuwickeln.



Auf die Leistung eines PKW-Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch.



Auskunft:
(0662) 80 42 - 35 10