Sozialärztlicher Sachverständigendienst
für Behindertenhilfe und Begutachtungen nach dem Suchtmittelgesetz (SMG)
Die Kernleistungen:
a) Erstellung von Gutachten
- Im Bereich der Behindertenhilfe: Auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens wird entschieden, ob eine Behinderung im Sinne des Salzburger Behindertengesetzes 1981 (SBG 1981) vorliegt.
- Im Breich des Suchtmittelgestzes (SMG): Auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens wird entschieden, ob und in welchem Ausmaß ein Missbrauch von Suchtgift vorliegt und ob eine gesundheitsbezogene Maßnahme eingeleitet werden soll.
b) Mitwirkung bei Teamberatungen im Bereich der Behindertenhilfe Die Entscheidung über konkrete Maßnahmen der Behindertenhilfe erfolgt auf der Basis von Teamberatungen. In einer Teamberatung wird festgelegt:
- der Gesamtplan über die zu gewährenden Hilfeleistungen, deren Reihenfolge und Ablauf, Überwachungsmaßnahmen und Kontrolluntersuchungen
- eine etwaige Beendigung der Hilfeleistung.
c) Bereitstellung ärztlicher Fachkompetenz Stellen sich bei konkreten Einzelfällen Fragen medizinischer Natur, so wird zu deren Lösung auf die Kompetenz des sozialärztlichen Sachverständigendienstes zurückgegriffen.
Der Zugang
Der sozialärztliche Sachverständigendienst wird im Bereich der Behindertenhilfe ausschließlich auf Antrag der jeweiligen Behörde (Bezirksverwaltungsbehörden etc.) tätig. Eine individuelle Antragstellung bzw. Inanspruchnahme der Leistungen durch den Betroffenen selbst findet nicht statt.
Die Rechtsgrundlagen
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