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Kernleistungen der Opferfürsorge



Opferausweise werden v.a. für Einkommensminderung, Studienunterbrechung, Emigration, Leben im Verborgenen oder Tragen des Judensterns ausgestellt. Amtsbescheinigungen (und damit verbunden Rentenansprüche) sind mit den noch schwereren Schädigungen Haft (1 Jahr bzw. 6 Monate Konzentrationslagerhaft), Internierung (1 Jahr) oder Gesundheitsschädigung verknüpft.


Opfer, die Inhaber einer Amtsbescheinigung sind, erhalten die auf einer verfolgungsbedingten Gesundheitsschädigung beruhende Opferrente. Hinterbliebenen stehen einkommensunabhängige Hinterbliebenenrenten zu. Daneben gibt es eine Reihe von Zulagen.


Weiters gibt es folgende Hilfsfonds:

  • Hilfsfonds für Widerstandskämpfer und Opfer der politischen Verfolgung beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen.
  • Hilfsfonds für Opfer des Nationalsozialismus beim Nationalrat der Nationalfonds der Republik Österreich.