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Bildungskarenz plus

des Landes Salzburg


Das Ziel: Weiterbildung statt Kündigung bewährter MitarbeiterInnen
Die neue Initiative Bildungskarenz plus hilft nicht nur, die Menschen besser zu qualifizieren, sie ist eine attraktive Alternative zur Freisetzung bewährten Personals.

  • Höherqualifizierung des Personals und Reduktion der Lohnkosten.


Für wen?
Die Bildungskarenz kann zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von insgesamt vier Jahren im Gesamtausmaß von maximal einem Jahr abgeschlossen werden. Dabei besteht die Möglichkeit, ein Jahr Bildungskarenz durchgehend in Anspruch zu nehmen – was dazu führt, dass in den darauf folgenden drei Jahren keine weitere Bildungskarenz konsumiert werden kann: Alternativ kann man die 12monatige Gesamtbezugsdauer innerhalb des Vierjahreszeitraumes in Teile verbrauchen. Bei letzter Variante ist zu beachtet, dass jeder einzelne Teil zumindest 3 Monate andauern muss.
Während dieser Zeit erhält die karenzierte Person vom Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes; mindestens jedoch € 14,53 täglich.
Die Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit ist zulässig, wenn die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird.


Wie?
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Arbeitsverhältnis von mindestens einem Jahr ununterbrochener Dauer (für Saisonbetriebe gelten Sonderregelungen).
  • Nachweis der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme, im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden. Bei Betreuungspflichten für ein Kind, das das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss die besuchte Bildungs-
    maßnahme durchschnittlich mindestens 16 Wochenstunden in Anspruch nehmen, wenn keine längere Betreuungsmöglichkeit für das Kind vorhanden ist.
  • Vereinbarung im Sinne des AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) oder landes- bzw. bundesgesetzlicher Regelungen zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn.


Wichtig!

  • Während des Bezugs von Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz besteht Kranken- und Unfallversicherungsschutz und diese Zeiten werden auch bei der Pensionsermittlung berücksichtigt.


Finanzierung der Bildungsmaßnahmen
Mit Bildungskarenz plus ist es möglich, bewährte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch bei sinkender Auslastung im Unternehmen zu halten und kostengünstig weiterzubilden. Dabei teilen sich das AMS Salzburg und das Land Salzburg die Kosten:
Das AMS Salzburg finanziert das Einkommen der karenzierten Person in Form des Weiterbildungsgelds.
Das Land Salzburg refundiert dem Unternehmen 50 % der Ausbildungskosten.

  • Der Dienstgeber finanziert die Bildungsmaßnahme(n) vor.
  • Das Land Salzburg refundiert dem Unternehmen 50% der Ausbildungskosten bis zu einer Höhe von € 3.000,-- pro Person. Die Zahl der förderbaren TeilnehmerInnen ist pro Unternehmen auf die Hälfte der Belegschaft bzw. max. 30 Personen begrenzt.
    Mehr als 30 MitarbeiterInnen eines Unternehmens können das Modell Bildungskarenz plus unter der Voraussetzung in Anspruch nehmen, dass die Gesamtausbildungskosten für die MitarbeiterInnen die Gesamthöhe von € 90.000,- pro Unternehmen/Betrieb nicht überschritten werden.
  • Für die Förderung müssen sich der Wohnsitz der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers im Bundesland Salzburg befinden.


Antragstellung:
Den Antrag auf Weiterbildungsgeld bringt der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice ein.
Den 50% Zuschuss zu den Weiterbildungskosten beantragt das Unternehmen unter Vorlage der Rechnung beim Sozialressort des Landes Salzburg.
Das Land Salzburg stellt im Landeshaushalt 2012 einen Betrag von € 150.000,-  für die Bildungskarenz plus zur Verfügung. Sollte dieser Betrag vorzeitig  ausgeschöpft sein, erfolgen keine weiteren Förderungen mehr. Entscheidend für die Mittelvergabe ist dabei ausschließlich der Zeitpunkt des Einlangens des Förderungsantrages.


Die Detailinformation
Detailinformationen sind zu finden:


Die Förderstelle
Land Salzburg, Abteilung Soziales
5020 Salzburg, Fanny-v-Lehnert-Straße 1
soziales@salzburg.gv.at


Ansprechpartner
Alexander Reiff | (0662) 80 42 - 35 92



Rückfragen: Alexander Reiff