Hilfe in besonderen LebenslagenDie Hilfe in besonderen Lebenslagen umfasst Leistungen für Personen, die Hilfe zur Bewältigung von besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder zur Überwindung außergewöhnlicher Ereignisse benötigen. Mögliche Hilfestellungen
Informationen und Leistungserbringer Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, welche auch für die Leistungserbringung zuständig ist. Antragstellung Ein Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen kann bei der Gruppe Soziales bzw. Sozialamt der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eingebracht werden. Rechtsgrundlage |
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