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Hilfe in besonderen Lebenslagen



Die Hilfe in besonderen Lebenslagen umfasst Leistungen für Personen, die Hilfe zur Bewältigung von besonderen persönlichen, familiären oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder zur Überwindung außergewöhnlicher Ereignisse benötigen.


Mögliche Hilfestellungen

  • nichtrückzahlbare Aushilfen
  • Kautionszusicherungen


Informationen und Leistungserbringer

Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, welche auch für die Leistungserbringung zuständig ist.

Antragstellung

Ein Antrag auf Hilfe in besonderen Lebenslagen kann bei der Gruppe Soziales bzw. Sozialamt der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eingebracht werden.

Rechtsgrundlage