Wie hoch ist der Kostenzuschuss?
Die Kosten für Betreuung und Pflege werden durch einen Zuschuss des Landes verringert. Der Kostenzuschuss zur Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege hängt von der Höhe der Eigenleistung (Selbstbehalt) ab. Die Eigenleistung errechnet sich aus der Bemessungsgrundlage und dem Pflegegeld.
Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage wiederum errechnet sich aus dem monatlichen Haushaltseinkommen (ohne Einrechnung des Pflegegeldes) abzüglich der Freibeträge (zB Miete, Betriebskosten, jährlich durch die Landesregierung festgelegte Freibeträge für Lebensunterhalt).
Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben sind der Behörde unverzüglich zu melden.
Die Eigenleistung pro Stunde Haushaltshilfe und Hauskrankenpflege beträgt bei einer Bemessungsgrundlage:
- bis € 218,00 ......... 2,5 % der Bemessungsgrundlage
- ab € 218,00 .......... 3,0 % der Bemessungsgrundlage
- zusätzlich € 6,00 pro Stunde für Pflegegeldbezieher
Mindesteigenleistung
Die Eigenleistung jedenfalls:
- ohne Pflegegeldbezug...... € 30,00 im Monat (Pauschalbetrag)
- mit Pflegegeldbezug......... € 30,00 im Monat (Pauschalbetrag) plus € 6,00 je konsumierter Stunde (höchstens jedoch das tatsächlich bezogene Pflegegeld)
Höchsteigenleistung
Die maximale Eigenleistung beträgt pro Stunde:
- Hauskrankenpflege........................................ € 30,30
- Haushaltshilfe – Stadt.................................... € 28,10
- Haushaltshilfe – Land.................................... € 28,80
Wegzeitkosten
Pro Einsatz wird eine Wegzeit von 20 Minuten verrechnet.
Neuberechnung
Die Eigenleistung wird einmal jährlich neu berechnet.
Rechenbeispiel: Alleinlebende Person
| Nettoeinkommen | € 1.000,00 |
| Einnahmen aus Verpachtung | € 300,00 |
| Gesamteinnahmen | € 1.300,00 |
|
– abzüglich Freibeträge |
€ 1.200,00 |
| Bemessungsgrundlage | € 100,00 |
Bei diesem Rechenbeispiel beträgt die Eigenleistung € 2,50 pro Stunde. Ein Pflegegeldbezieher zahlt zusätzlich
€ 6,00, also insgesamt € 8,50 pro Stunde
Ermittlung der Freibeträge:
| Miete | € 400,00 |
| Betriebskosten | € 148,40 |
| Lebensunterhalt für 1 Person * | € 464,00 |
|
Haushaltsführung * |
€ 187,60 |
| Summe Freibeträge | € 1.200,00 |
* jährlich von der Landesregierung festgelegte Freibeträge

