Familienhilfe
Die Familienhilfe wird von Familienhelferinnen erbracht. Sie übernehmen für einen bestimmten Zeitraum die Haushaltsführung sowie die Pflege und Betreuung der Kinder und anderer Familienmitglieder. Voraussetzung für den Einsatz der Familienhelferin ist meist eine Erkrankung der Mutter/des Vaters und fehlende anderweitige familiäre Betreuung.
Die Familienhilfe umfasst die Haushaltsführung und die Kinderbetreuung.
Kosten / Eigenleistung
Die Eigenleistung wird auf Basis der Bemessungsgrundlage ermittelt. Diese errechnet sich aus den eigenen Mitteln abzüglich Richtsätze/Freibeträge sowie Wohnkosten und Kosten für eine Kinderbetreuung (Hort, Kindergarten).
Berechnung
Die Eigenleistung beträgt pro Stunde bei einer Bemessungsgrundlage
- bis € 218,00 ........ 2,2%
- ab € 218,00 ........ 2,5%
der Bemessungsgrundlage.
Darüber hinaus ist die Eigenleistung nach oben begrenzt.
- Höchsteigenleistung pro Stunde ........ € 32,70
Die Richtsätze 2012 (ohne Miete und Betriebskosten)
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€ 668,87 |
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€ 896,98 |
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€ 162,38 |
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€ 139,19 |
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€ 37,00 |
Zugang zur Leistung
Familienhilfe muss beantragt werden. Formulare sind direkt beim Leistungserbringer erhältlich.
Leistungserbringer
Die Leistung "Familienhilfe" wird ab dem 01.07.2008 auf der Grundlage der Verordnung Soziale Dienste mit dem Land Salzburg erbracht von
Caritas Salzburg
Salzburg, Plainstraße 83
(0662) 84 93 73 - 344
familienhilfe@caritas-salzburg.at
Infos
Weitere Infos erhalten Interessierte beim Leistungserbringer und beim
Land Salzburg, Abteilung Soziales
Salzburg, Fanny-v-Lehnert-Straße 1
(0662) 80 42 – 35 75
soziales@salzburg.gv.at

