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Hilfe durch geschützte Arbeit



Geschützte Arbeit in Unternehmen

Betriebe erhalten einen Lohnkostenzuschuss, wenn sie Menschen mit Behinderungen anstellen.
Das Unternehmen zahlt dem Behinderten das kollektivvertragliche bzw betriebsübliche Entgelt für die Beschäftigung auf dem Geschützten Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber erhält vom Land Salzburg den Unterschied zwischen dem tatsächlichen Wert der Arbeitsleistung des Behinderten und dem Arbeitsentgelt (höchstens jedoch 50%) ersetzt.
Mehr dazu und sonstige Förderleistungen für Betriebe, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen sind in der Broschüre "Unternehmen sozial" aufgelistet.
Gleiche oder ähnliche Leistungen erhalten auch Begünstigt Behinderte - durch das Bundessozialamt. Auch diese Leistungen sind in der obgenannten Broschüre aufgelistet.


Geschützte Arbeit in Geschützten Werkstätten

Geschützte Werkstätten sind Betriebe, in denen sich (außer den für die Betriebsführung und -verwaltung, die Schulung, Anleitung der Menschen mit Behinderung) ausschließlich geschützte Arbeitsplätze befinden.


Im Land Salzburg gibt es drei Standorte:

  • Stadt Salzburg – Zentrale
    Geschäftsführung: Mag. Astrid Lamprechter
    Warwitzstraße 9-11
    5023 Salzburg
    (310 Plätze)
  • Bruck a.d. Glstr.
    Franz-Lederer-Straße 2
    5671 Bruck a.d.Glstr.
    (60 Plätze)
  • St. Margarethen i. Lg.
    Oberbayrdorf 192
    5581 St. Margarethen i. Lg.
    (20 Plätze)