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von A bis Z

Sozialärztlicher Sachverständigendienst

für Behindertenhilfe und Landespflegegeld



Die Kernleistungen:

a) Erstellung von Gutachten

  • Behindertenhilfe: Im Bereich der Behindertenhilfe wird auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens entschieden, ob eine Behinderung im Sinne des Salzburger Behindertengesetzes vorliegt.
  • Pflegegeld: Im Bereich des Pflegegeldes wird auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens entschieden, ob ein Pflegebedarf nach dem Salzburger Pflegegeldgesetz gegeben ist. In weiterer Folge wird eine entsprechende Einstufung durchgeführt.

b) Mitwirkung bei Teamberatungen im Bereich der Behindertenhilfe
Die Entscheidung über konkrete Maßnahmen der Behindertenhilfe erfolgt auf der Basis von Teamberatungen. In einer Teamberatung wird festgelegt:

  • der Gesamtplan über die zu gewährenden Hilfeleistungen, deren Reihenfolge und Ablauf, Überwachungsmaßnahmen und Kontrolluntersuchungen
  • eine etwaige Beendigung der Hilfeleistung.

c) Bereitstellung ärztlicher Fachkompetenz
Stellen sich bei konkreten Einzelfällen Fragen medizinischer Natur, so wird zu deren Lösung auf die Kompetenz des sozialärztlichen Sachverständigendienstes zurückgegriffen.



Der Zugang

Der sozialärztliche Sachverständigendienst wird ausschließlich auf Antrag der jeweiligen Behörde (Bezirksverwaltungsbehörden etc.) tätig. Eine individuelle Antragstellung bzw. Inanspruchnahme der Leistungen durch den Betroffenen selbst findet nicht statt.



Die Rechtsgrundlagen

Rückfragen: Mag. Elisabeth Prudl