Opferfürsorge
Ziel Entschädigung für Opfer der politischen Verfolgung
Zielgruppe Opfer des Kampfes und der politischen Verfolgung die durch den Austrofaschismus und den Nationalsozialismus geschädigt wurden
Kernleistungen Die Opfer erhalten: a) Opferrente b) Opferausweis oder eine Amtsbescheinigung
Leistungserbringer Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Zugang Antragstellung beim Land Salzburg (formloser Antrag)
Anspruchsvoraussetzungen Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung und der österreichischen Bundesbürgerschaft am 13. März 1938 bzw. der mehr als 10-jährige ununterbrochene Wohnsitz in Österreich vor dem 13. März 1938
Finanzierung Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Information Amt der Salzburger Landesregierung Abteilung Soziales Mag. Rainer Scheffenacker (0662) 80 42 - 35 61
Rechtsgrundlage Opferfürsorgegesetz (BGBl Nr. 183/1947 idgF)
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