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Opferfürsorge



Ziel
Entschädigung für Opfer der politischen Verfolgung


Zielgruppe
Opfer des Kampfes und der politischen Verfolgung die durch den Austrofaschismus und den Nationalsozialismus geschädigt wurden


Kernleistungen
Die Opfer erhalten:
a) Opferrente
b) Opferausweis oder eine Amtsbescheinigung


Leistungserbringer
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz


Zugang
Antragstellung beim Land Salzburg (formloser Antrag)


Anspruchsvoraussetzungen
Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung und der österreichischen Bundesbürgerschaft am 13. März 1938 bzw. der mehr als 10-jährige ununterbrochene Wohnsitz in Österreich vor dem 13. März 1938


Finanzierung
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz


Information
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung Soziales
Mag. Rainer Scheffenacker
(0662) 80 42 - 35 61


Rechtsgrundlage
Opferfürsorgegesetz (BGBl Nr. 183/1947 idgF)