Sozialpädagogische Wohneinrichtungen
Unter dem Titel "Sozialpädagogische Wohneinrichtungen" werden folgende Einrichtungen geführt:
- Wohngemeinschaften,
- Betreutes Wohnen (auch Selbstständig Wohnen genannt – BEWO) und
- die SOS-Kinderdörfer.
Standorte samt Adressen
Zielgruppen
In sozialpädagogischen Wohneinrichtungen wohnen und leben Kinder und Jugendliche,
- deren Eltern ihren Erziehungsaufgaben nicht hinreichend nachkommen (können),
- die Gewalt/Missbrauch ausgesetzt sind,
- die die Unterstützung zur sozialen und beruflichen Integration brauchen.
Ziele
Die sozialpädagogischen Wohneinrichtungen wollen junge Menschen an ein eigenständiges Leben heranführen. Sie sind eine wichtige Ergänzung zum Angebot von Pflegefamilien. Vorrangige Ziele sind:
- Minderung von Beziehungs- und Sozialisationsdefiziten
- altersgerechte Bewältigung von Anforderungen des täglichen Lebens
- soziale Integration - Rückführung in die Herkunftsfamilie
- Entspannung von krisenhaften Situationen
- Hinführung zur Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit – Stabilisierung in psychischer und sozialer Hinsicht
- Unterstützung beim schulischen und beruflichen Werdegang
Leistungen
Die sozialpädagogischen Wohneinrichtungen leisten eine 24-Stunden-Betreuung mit konstanten Bezugspersonen. Zu den Kernleistungen zählen:
- Bereitstellung einer Wohnmöglichkeit
- Hilfe bei der Alltagsbewältigung (Schule, Freizeitgestaltung)
- Hilfe bei der Bewältigung von Gewalt- und Missbrauchserfahrungen
- Intensive psychosoziale Beziehungs- und Betreuungsarbeit, verbunden mit einer kontinuierlichen Einbindung der Eltern
- Heranführung an ein selbstständiges Leben (soziale und berufliche Integration)
Einrichtungen
Im Land Salzburg gibt es seit vielen Jahren keine Heime für Jugendliche mehr. Diese wurden durch sozialpädagogische Wohngemeinschaften mit differenzierten Betreuungszielen ersetzt.
In einer Wohngemeinschaft werden nicht mehr als 8 Kinder/Jugendliche aufgenommen. Im SOS-Kinderdorf wohnen die Kinder und Jugendlichen in Familienhäuser (pro Familie meist 5 Kinder). Beim Betreuten Wohnen werden in der Regel Einzelwohnungen (Garconnieren) angemietet. In den Wohngemeinschaften werden den Jugendlichen überwiegend Einbettzimmer bereitgestellt.
Die sozialpädagogischen Einrichtungen werden ausschließlich von privaten Leistungserbringern betrieben und geführt. Zu den Anbietern gehören:
- GÖK – Kinder-Betreuungs-GmbH (Gesellschaft Österreichischer Kinderdörfer)
- Salzburger Jugendhilfe
- KOKO GmbH – Kontakt- und Kommunikationszentrum für Kinder
- Pro Juventute
- Rettet das Kind GmbH
- SOS Kinderdorf Salzburg
Aufnahmekapazitäten
Zur Zeit bestehen 307 Plätze, die sich auf Träger und Wohntypen wie folgt verteilen:
- 14 Wohngemeinschaften für Kinder (112 Plätze)
- 10 Wohngemeinschaften für Jugendliche (80 Plätze)
- 60 Plätze in Betreutem Wohnen
- 12 Familienhäuser des SOS-Kinderdorfs Seekirchen (55 Kinder)
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| Träger GÖK | Kinder-WG 40 | Jugend-WG 0 | Betreutes Wohnen 10 | Familienhäuser 0 | Summe 50 |
| Jugendhilfe | 0 | 16 | 13 | 0 | 29 |
| KOKO | 40 | 8 | 17 | 0 | 65 |
| Pro Juventute | 16 | 16 | 0 | 0 | 32 |
| Rettet das Kind | 16 | 32 | 20 | 0 | 68 |
| SOS Kinderdorf | 0 | 8 | 0 | 55 | 63 |
| 112 | 80 | 60 | 55 | 307 |
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Stand: November 2011
Aufnahme
In einer sozialpädagogischen Einrichtung werden Kinder und Jugendliche nur aufgenommen, wenn eine Erziehungsmaßnahme (freiwillig oder gerichtlich) festgelegt worden ist oder andere dringende Gründe vorliegen.
Es gibt keine freie Wahl auf eine bestimmte Wohneinrichtung. Über die konkrete Aufnahme entscheidet das Wohnsitzjugendamt. Für die Aufnahme ins "Betreute Wohnen" sollen die Jugendlichen (ab dem 15. Lebensjahr) eine gewisse Selbstständigkeit mitbringen.
Alter
Das Alter richtet sich nach der Art und dem Zweck der Wohnform:
- Wohngemeinschaften für Kinder nehmen Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren auf.
- Wohngemeinschaften für Jugendliche betreuen Jugendliche im Alter von 13 bis 18 Jahren.
- Im Rahmen des Betreuten Wohnens werden Jugendliche im Alter zwischen 15 und 18 Jahren betreut.
- Falls erforderlich können Jugendliche auch bis zum 21. Lebensjahr betreut werden.
Kostenbeitrag
Für den Aufenthalt in einer sozialpädagogischen Einrichtung zahlen die Kinder / Jugendlichen (zB Waisenpension) und die unterhaltspflichtigen Angehörigen (Eltern/Großeltern) einen Kostenbeitrag. Die Höhe des Kostenbeitrages wird nach dem Gesichtspunkt der Angemessenheit festgelegt.
MitarbeiterInnen
In einer sozialpädagogischen Wohngemeinschaft, die aufgrund der Wohnformenverordnung nicht mehr als 8 Plätze verfügen, müssen mindestens 6 MitarbeiterInnen beschäftigt sein. Die MitarbeiterInnen (aus den 5 Fachbereichen - sozialpädagogischer, pädagogischer, sozialarbeiterischer, psychologischer und psychotherapeutischer Fachbereich) werden von einer pädagogischen Fachkraft angeleitet.
Finanzierung
Die Kosten, die nicht durch Kostenbeiträge abgedeckt sind, übernehmen das Land Salzburg (40%) und die Gemeinden (60%).
Rechtsgrundlagen
Die Errichtung und der Betrieb von sozialpädagogischen Wohneinrichtungen erfolgt auf der Grundlage der folgenden Rechtsbestimmungen:
- Jugendwohlfahrtsgesetz (BGBl. 161/1989 idgF)
- Salzburger Jugendwohlfahrtsordnung (LGBl. 83/1992 idgF)
- Jugendwohlfahrts-Wohnformen-Verordnung (LGBl. 55/2000 idgF)
Information
Weiterführende Informationen erhalten Interessierte von den Jugendämtern.
Statistik
Die Kerndaten der sozialpädagogischen Wohneinrichtungen sind:
- Zahl der Wohngemeinschaftsplätze: 307
- Zahl der betreuten Wohnungen: 60
- SOS-Kinderdorf-Plätze: 55
- Zahl der Leistungserbringer: 6

