Pflegeeltern: Formales
Rechtsgrundlage
Salzburger Kinder- und Jugendwohlfahrtsordnung 1992 (JWO 1992), LGBl.Nr. 83/1992 idgF, zuletzt geändert in LGBl.Nr. 46/2001.
Online-Abfrage: Rechtsinformationssystem (RIS)
Finanzierung
Die Kosten für die Betreuung eines Kindes in einer Pflegefamilie sind einkommensabhängig von den unterhaltspflichtigen Angehörigen zu tragen. Der Staat übernimmt die Restkosten. Die Rest- und Ausbildungskosten werden von den Gemeinden und vom Land Salzburg (Kostenteilungsschlüssel
in %: 60/40) getragen.
Statistik
Im Land Salzburg werden im Mehrjahresdurchschnitt etwa 300 Pflegekinder in rund 240 Pflegefamilien betreut und erzogen, wobei ca. 40 der Kinder bei Pflegefamilien außerhalb des Bundeslandes sind. Siehe auch Grafik.
- Eltern & Kind. Ihre rechtlichen Beziehungen
Eine Rechtsinformation für Eltern mit den Rechten des Kindes – samt Adressenteil. - Eltern & Kind – TARIFE 2009
Sozialleistungen können gleichermaßen für leibliche und für Pflegekinder in Anspruch genommen werden. Mehr dazu in: Broschüre „Eltern & Kind – TARIFE“ - lesbar und downloadbar auf dieser Homepage. - Jugendschutz – erlaubt verboten
Dieser Flyer informiert in Kurzform über die Jugendschutzbestimmungen.
Kontakt
Land Salzburg
Referat Soziale Kinder- und Jugendarbeit
5020 Salzburg, Fanny-von-Lehnert-Straße 1
Tel. (0662) 80 42 - 35 78
helga.furtschegger@salzburg.gv.at
Infos und Beratung auch an den Jugendämtern im Magistrat Salzburg – in den Bezirken.

