Mutter-Kind-Pass
In Österreich wird ein kostenloses Untersuchungsprogramm während der Schwangerschaft bis hin zu den ersten Lebensjahren angeboten. Die Befunde der Untersuchungen werden im Mutter-Kind-Pass festgehalten. Mit diesem Verfahren können Krankheiten und Entwicklungsstörungen des Kindes rechtzeitig erkannt und behandelt werden.
Impfpass
Dem Mutter-Kind-Pass ist auch ein Impfpass beigelegt.
Bezug
Den Mutter-Kind-Pass erhält eine Mutter von ihrem Arzt bei der 1. Untersuchung in der 16. Schwangerschaftswoche. Die Ärzte erhalten die Mutter-Kind-Pässe auf Anforderung vom Land Salzburg (Sozialabteilung) zugeschickt – anzufordern unter daniela.weihrauter@salzburg.gv.at .
Mütter sollen sich den Mutter-Kind-Pass noch vor der 16. Schwangerschaftswoche bei ihrer Ärztin / ihrem Arzt besorgen.
Kosten
Alle Untersuchungen sind bei Inanspruchnahme von Vertragsärzten der Krankenversicherer kostenlos.
Kinderbetreuungsgeld
Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Aber: Wer alle bis zum 14. Lebensmonat vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen im festgelegten Zeitraum nicht durchführt und diese bis zum 18. Lebensmonat nicht nachweist, erhält das Kinderbetreuungsgeld ab dem 21. Lebensmonat nur mehr in halber Höhe ausbezahlt. Nachsicht ist bei unverschuldeten Umständen bis Ende des 3. Lebensjahres möglich.
Als Nachweis für die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind die zwei Formblätter aus dem Mutter-Kind-Pass im Original vor dem Ende des 18.Lebensmonats des Kindes eingeschrieben an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu senden.
A) Vorgeburtliche Untersuchungen (ab der 8. Schwangerschaftswoche)
B) Neun Allgemeine Untersuchungen
| 1. Untersuchung | 1. bis 7. Lebenstag |
| 2. Untersuchung | 4. bis 7. Lebenswoche |
| 3. Untersuchung | 3. bis 5. Lebensmonat |
| 4. Untersuchung | 7. bis 9. Lebensmonat |
| 5. Untersuchung | 10. bis 14. Lebensmonat |
| 6. Untersuchung | 22. bis 26. Lebensmonat |
| 7. Untersuchung | 34. bis 38. Lebensmonat |
| 8. Untersuchung | 45. bis 50. Lebensmonat |
| 9. Untersuchung | 58. bis 62. Lebensmonat |
C) Sechs Spezialuntersuchungen
| 1. Hüftultraschall-Untersuchung | 1. bis 7. Lebenstag |
| 2. Orthopädische Untersuchung | 4. bis 7. Lebenswoche |
| 3. Hüftultraschall-Untersuchung | 6. bis 8. Lebenswoche |
| 4. HNO-Untersuchung | 7. bis 9. Lebensmonat |
| 5. Augen-Untersuchung | 10. bis 14. Lebensmonat |
| 6. Augen-Untersuchung | 22. bis 26. Lebensmonat |

