Krisenstellen
für Kinder und Jugendliche
Die Krisenstellen sind Einrichtungen für kurzfristige außerfamiliäre Aufenthalte von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr in ganz akuten Krisensituationen.
Mit diesen Einrichtungen ist es möglich, schnell erforderliche Maßnahmen (Soforthilfe) zur Abwendung von unmittelbaren Gefahren zu setzen. Zu den akuten Krisen- und Notsituationen zählen zum Beispiel: Vernachlässigung, Verwahrlosung, Misshandlung, Missbrauch, Drogenabhängigkeit der Mutter, postnatale Entzugserscheinungen, Spitalsaufenthalt der Eltern, …
Kernleistungen Zu den Kernleistungen zählen:
- Wohnmöglichkeit mit Verpflegung
- Betreuung und Aufsicht rund um die Uhr
- Klärung der weiterführenden Betreuung
Die Betreuung wird je nach Einrichtungsart wahrgenommen von: Gesundheits- und Krankenschwestern, ErzieherInnen, KindergartenpädagogInnen, SozialpädagogInnen, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen und PsychotherapeutInnen. Die Klärung der weiterführenden Betreuung erfordert ein sehr enges Zusammenwirken der Einrichtung mit den MitarbeiterInnen in den Jugendämtern.
Aufnahme Die Aufnahme in diese Einrichtung ist jederzeit möglich – über Einweisung des Jugendamtes, der Polizei und des Gerichts. Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich Betroffene selbst melden.
Zahl der angebotenen Plätze Die angebotene Kapazität umfasst insgesamt 30 Krisenplätze, davon 17 SPZ, 5 KIWI, 8 Krise.
Leistungserbringer Im Land Salzburg werden drei Krisen-Einrichtungen geführt, die diesem „Spezialauftrag“ nachkommen:
- SPZ - Sozialpädagogisches Zentrum
Träger: Land Salzburg Plätze: 17 (für Säuglinge und Kinder bis zum Schuleintritt) Standort: Salzburg, Klessheimer Allee 81-83 (Stadtteil Taxham) (0662) 43 42 65 muki@salzburg.gv.at www.salzburg.gv.at/spz-mkh.htm
- KIWI – Kinderkrisenstelle
Träger: KOKO GmbH Plätze: 5 (für 6 – 12-Jährige) Standort: Salzburg, Samstraße 24a (Stadtteil Sam) (0662) 66 40 90 oder 0676 52 95 1 45 kinderkrisenstelle@koko.at www.koko.at
- KRISE – Krisenstelle für Jugendkrise
Träger: KOKO GmbH Plätze: 8 (für 13 – 18-Jährige) Standort: Salzburg, Werkstättenstraße 4 (Stadtteil Itzling) (0662) 45 32 66 krisenstelle@koko.at www.koko.at
Kostenbeitrag Die EmpfängerInnen der Hilfe bzw. deren unterhaltspflichtigen Angehörigen müssen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten einen Kostenbeitrag zahlen.
Finanzierung Jene Kosten, die nicht durch Kostenbeiträge abgedeckt sind, übernehmen das Land Salzburg und die Gemeinden (nach dem Kostenschlüssel von 40:60).
Information Detailinformationen erteilen
- die Jugendämter in den Bezirksverwaltungsbehörden
- die Abteilung Soziales beim Land Salzburg: (0662) 80 42 – 3578, -3587, -3580
Rechtsgrundlagen Die Betreuung der Säuglinge und Kleinkinder erfolgt auf der Grundlage folgenden Rechtsbestimmungen:
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