Zur Adoption freigeben
Will eine Mutter (ein Ehepaar) ihr Kind zur Adoption freigeben, dann kann sie sofort nach der Geburt erklären, dass sie eine Adoption will. Der Ablauf einer Adoption ist wie folgt:
1. Die Mutter ersucht und ermächtigt (schriftlich) das Jugendamt, vor oder nach der Entbindung die Adoptionsvermittlung durchzuführen.
2. Das Kind bleibt, wie andere Kinder auch, fünf bis sechs Tage im Krankenhaus und kommt dann zu den Adoptiveltern.
3. Den leiblichen Eltern (Mutter) und den zukünftigen Adoptiveltern wird ein Vermittlungsvorschlag gemacht.
4. Ist der Adoptionsvertrag (erstellt bei einem Notar, Rechtsanwalt oder im Jugendamt) unterfertigt, wird dieser dem Gericht zur Bewilligung vorgelegt.
Das Adoptionsverfahren ist (erst) abgeschlossen, wenn das Gericht dem Vertrag zustimmt.
Wichtig:
- Die Mutter kann die Einwilligung zur Adoption bis zur gerichtlichen Zustimmung zurücknehmen.
- Das Gericht stimmt der Adoption nur zu, wenn gewisse Personen dem Adoptionsvertrag zustimmen (zB die Eltern des Kindes) oder angehört werden (z.B. das Jugendamt).
- Die Eltern der Mutter können nicht über den Willen der Mutter hinweg die Adoption veranlassen. Die Zustimmung der Eltern (Mutter und Vater) ist auch dann erforderlich, wenn sie noch nicht 18 Jahre alt sind.
Anonyme Geburt
Frauen haben in Österreich die Möglichkeit, ihr Kind anonym „auf die Welt zu bringen“ und danach zur Adoption freizugeben. Das heißt: Eine Frau kann in einem Krankenhaus entbinden, ohne ihren Namen und ihre Adresse anzugeben. In diesem Fall gehen die Obsorgerechte für das Kind unmittelbar nach der Geburt auf das Jugendamt über. Das heißt, es sorgt für die künftige Betreuung des Kindes. Entschließt sich die Mutter nach der Geburt, ihre Identität bekannt zu geben, ist die Geburt wie eine normale Geburt anzusehen.
Gibt die Mutter ihre Anonymität auf, kann sie ihr Kind wie üblich zur Adoption freigeben. Das hat den Vorteil, dass sich die Mutter jedenfalls im Wege des Jugendamtes über das Befinden des Kindes erkundigen kann.
Eine Mutter hat die Wahl, jedes öffentliche Krankenhaus in ganz Österreich zur Entbindung aufzusuchen. Die Mutter kann das Krankenhaus sofort nach der Geburt entlassen oder auch für die Zeit des Wochenbettes im Krankenhaus bleiben. Sie kann sich auch ambulant nachbetreuen lassen.
In den Jahren 2001 - 2004 gab es im Land 18 anonyme Geburten.
Babynest
Mütter (Eltern), die so verzweifelt und ausweglos sind, dass weder eine herkömmliche Adoption noch die anonyme Geburt in Frage kommt, haben die Möglichkeit ihr Baby unbeobachtet in das Babynest (Wärmebett) zu legen, ohne dabei ihre Sorgepflichten zu verletzen. Beim Wärmebett befindet sich ein Stempelkissen, mit dem die Mutter einen Hand- oder Fußabdruck vom Baby mitnehmen kann. Die Mutter findet dort auch ein Info-Blatt mit einem Codewort. Mit dem Codewort kann sich die Mutter anonym nach dem Befinden ihres Kindes erkundigen.
Babynester im Land Salzburg befinden sich in:
- Salzburg, St-Johanns-Spital:
Rechts vor dem Haupteingang auf der Müllner Seite, an der Außenmauer - Hallein, Krankenhaus im Nord-Ost-Teil:
im Bereich der Zufahrt für liegend Kranke (Notfallzufahrt)
"Anonyme" Schwangerschaft
Im Land Salzburg haben Frauen, die Möglichkeit in den letzten Wochen der Schwangerschaft unter geschützten Bedingungen zu leben und so "unterzutauchen".
- Mutter-Kind-Haus
Wohngemeinschaft für Schwangere und Mütter mit Kleinkindern
Salzburg, Klessheimer Allee 83
(0662) 43 42 65
muki@salzburg.gv.at | www.salzburg.gv.at/spz-mkh.htm - Haus für Mutter und Kind
(im Salzburger Kolpinghaus)
Salzburg, Adolf-Kolping-Straße 10
(0662) 62 79 84 - 12
aktionlebensbg@utanet.at | www.kirchen.net/aktionleben/
Krisenhotlines und Beratungsstellen
Weitere kompetente Infos erhält man unter der Krisenhotline „schwanger und verzweifelt" 0800 53 99 35 - gebührenfrei und anonym, aber auch in allen Jugendämtern. Mütter haben auch eine große Auswahl von Beratungsangeboten rund um die Schwangerschaft. Diese sind unter Beratungsstellen abgespeichert.
Kann oder will sich eine Mutter (Eltern) nicht entscheiden, kann sie auch bestimmen, dass das Baby vorerst zu Pflegeeltern kommen soll. Mehr dazu unter der Broschüre „Pflegeeltern“. Im Land Salzburg gibt es auch eine kostenlose Konfliktberatung nach freier Wahl für Frauen im Schwangerschaftskonflikt. Siehe dazu unter Beratungsstellen.

