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Hilfe zur Erziehung



Die Hilfe zur Erziehung wird in zwei Formen erbracht: "Unterstützung der Erziehung" oder "volle Erziehung". Beide Formen können als freiwillige Erziehungshilfe oder auch gegen den Willen der Erziehungsberechtigten gesetzt werden.

Die Jugendwohlfahrt hat jeweils die gelindeste, noch zum Ziel führende Maßnahme und jeweils die der Persönlichkeit des Minderjährigen uns seinen Lebensverhältnisse entsprechende Erziehungsmaßnahme zu treffen.


Ziel der Erziehungshilfe
Die Unterstützung der Erziehung dient dazu, die Erziehung des Minderjährigen in der eigenen Familie zu verbessern. Reicht diese Unterstützung nicht aus, so wird der Minderjährige im Rahmen der vollen Erziehung zur Gänze außerhalb seiner eigenen Familie in einer Pflegefamilie oder in einer Einrichtung (z.B. sozialpädagogische Wohneinrichtungen) betreut.


Statistik
Im Land Salzburg wurden folgende Zahl an Erziehungshilfen verzeichnet (jeweils Dezember eines Jahres):

  • 2003: 1.197, davon 578 ambulant betreut
  • 2004: 1.259, davon 613 ambulant betreut
  • 2005: 1.295, davon 654 ambulant betreut
  • 2006: 1.331, davon 667 ambulant betreut
  • 2007: 1.499, davon 826 ambulant betreut
  • 2008: 1.571, davon 895 ambulant betreut
  • 2009: 1.635, davon 965 ambulant betreut
  • 2010: 1.777, davon 1.098 ambulant betreut


Rückfragen: Werner Prise