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Unterhalt 2011/2012



Kindesunterhalt 2011/2012 pro Monat*:

                                                                 

Alter des Kindes 00-03 Jahre
Prozentregel**      

16
Regelbedarf*       

€ 186
Obergrenze***

€ 372
Alter des Kindes 03-06 Jahre16€ 238€ 476
Alter des Kindes 06-10 Jahre18€ 306€ 612
Alter des Kindes 10-15 Jahre20€ 351€ 877,50
Alter des Kindes 15-19 Jahre22€ 412€ 1.030
Alter des Kindes 19 und älter22€ 517€ 1.292,50

* die Sätze werden jährlich, jeweils zum 1.7. eines Jahres, neu festgelegt
** in % vom Nettoeinkommen für ein Kind ohne Geschwister
*** 2-fache (bis 10 Jahre) bzw. 2,5-fache des Regelbedarfs


Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe reduziert zum Teil den Unterhaltsanspruch, vorausgesetzt der Unterhaltspflichtige ist in Österreich steuerpflichtig.


Unterhaltsvorschuss

Für den Fall, dass der Vater/die Mutter den Unterhaltszahlungen nicht nachkommt, zahlt der Staat vorläufig den Unterhalt für das Kind. 2011 sind das pro Monat:

  • Vorschuss-Grundbetrag
  • maximaler Unterhaltsvorschuss     
€ 105,40
€ 532,56

Der vorläufige Unterhaltsvorschuss wird für die Dauer von offenen Unterhaltsverfahren gewährt. Mehr dazu unter Unterhaltsvorschuss. Der Vorschuss ist zurückzuzahlen.


Unterhaltsabsetzbetrag

Wer für ein Kind Unterhalt (Alimente) zahlt, hat Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag. Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt pro Monat:

  • für das 1. Kind..................
  • für das 2. Kind..................
  • für jedes weitere Kind.........
€ 29,20
€ 43,80
€ 58,40

Diese Beträge werden bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.