Taschengeld und Schonvermögenfür Bewohner von Seniorenpflegeheimen für 2012 Personen, die in einem Seniorenheim eine Zuzahlung von der Sozialhilfe erhalten, haben Anspruch auf ein Taschengeld oder Freibetrag. Dieser beträgt 20% der Nettopension. Wer Pflegegeld bezieht, dem verbleiben zusätzlich 10% der Pflegegeldstufe 3.
Höchsttaschengeld / Monat:
Sozialhilfe bekommen Heimbewohner nur dann, wenn das Vermögen eingesetzt wird bzw. dieses verbraucht ist. Allerdings gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, das nicht eingesetzt werden muss:
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