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Taschengeld und Schonvermögen

für Bewohner von Seniorenpflegeheimen für 2012



Personen, die in einem Seniorenheim eine Zuzahlung von der Sozialhilfe erhalten, haben Anspruch auf ein Taschengeld oder Freibetrag. Dieser beträgt 20% der Nettopension. Wer Pflegegeld bezieht, dem verbleiben zusätzlich 10% der Pflegegeldstufe 3.


Mindesttaschengeld / Monat:

  • ohne Pflegegeld mindestens.................. € 154,65
  • mit Pflegegeld mindestens..................... € 198,94


Höchsttaschengeld / Monat:

  • ohne Pflegegeld höchstens................... € 412,21
  • mit Pflegegeld höchstens...................... € 456,50


Sozialhilfe bekommen Heimbewohner nur dann, wenn das Vermögen eingesetzt wird bzw. dieses verbraucht ist. Allerdings gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, das nicht eingesetzt werden muss:

  • Schonvermögen............................. € 4.705,00



Mehr dazu: Broschüre "Seniorenpflegeheime"