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Geringfügige Beschäftigung 2012



Geringe Einkommen bewirken grundsätzlich keine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem ASVG. Die Grenzbeträge für die Geringfügigkeit sind:

  • Geringfügigkeitsgrenze monatlich............

€ 376,26

  • Geringfügigkeitsgrenze täglich................

€   28,89

Achtung: Mehrere Dienstverhältnisse werden zusammengerechnet.


Bei einer Beschäftigung bis zur Geringfügigkeitsgrenze ist der Arbeitnehmer nur unfallversichert. Personen, die wegen einer geringfügigen Beschäftigung von der Vollversicherung ausgeschlossen sind, können sich auf Antrag freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung versichern lassen. Der monatliche Beitragssatz beträgt
€ 53,10 (2012). Nicht enthalten ist die Arbeitslosenversicherung.


Wer mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdient, dem werden automatisch die Sozialversicherungsbeiträge vom Verdienst abgezogen.


Fachliche Auskünfte:


Rückfragen: Elfriede Maislinger