Geringfügige Beschäftigung 2012
Achtung: Mehrere Dienstverhältnisse werden zusammengerechnet. Bei einer Beschäftigung bis zur Geringfügigkeitsgrenze ist der Arbeitnehmer nur unfallversichert. Personen, die wegen einer geringfügigen Beschäftigung von der Vollversicherung ausgeschlossen sind, können sich auf Antrag freiwillig in der Kranken- und Pensionsversicherung versichern lassen. Der monatliche Beitragssatz beträgt Wer mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdient, dem werden automatisch die Sozialversicherungsbeiträge vom Verdienst abgezogen.
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