Rezeptgebührenbefreiung 2012
Rezeptgebührenbefreit sind Personen, deren monatliches Nettoeinkommen folgende Richtsätze nicht übersteigt:
Für Personen ohne besonderen Aufwand:
| € 814,82 |
| € 1.221,68 |
| € 125,72 |
Für Personen, die infolge eines Leidens überdurchschnittliche Ausgaben haben:
| € 937,04 |
| € 1.404,93 |
| € 125.72 |
Leben im Familienverband des Versicherten Personen mit einem eigenen Einkommen, so wird dieses berücksichtigt.
Rezeptgebühr ist nur solange zu zahlen, bis im Jahr ein Betrag von 2% des Jahresnettoeinkommens (ohne Sonderzahlungen) erreicht wird.
Info: Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse und unter der Telefonnummer: 050 124 33 60.

