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von A bis Z

Pendlerbeihilfe für das Jahr 2011




Die Höhe der Beihilfe ist entfernungsabhängig und wird anteilig nach Pendelmonaten ausbezahlt:



Entfernung Wohn- und Arbeitsort         

25 km bis einschließlich 49 km
Tagespendler             

€ 150,00
Wochenpendler

€ 30,00
50 km bis einschließlich 74 km€ 210,00€ 42,00
75 km und darüber€ 285,00€ 57,00



Es gilt der direkte Arbeitsweg - ohne Umwege. Als für die Ermittlung der Beihilfe maßgebliche einfache Entfernung gilt ausschließlich die kürzeste Entfernung in Straßenkilometern zwischen Wohn- und Arbeitsort.





Rückfragen: Elfriede Maislinger