Pendlerbeihilfe für das Jahr 2011
Die Höhe der Beihilfe ist entfernungsabhängig und wird anteilig nach Pendelmonaten ausbezahlt:
| Entfernung Wohn- und Arbeitsort 25 km bis einschließlich 49 km | Tagespendler € 150,00 | Wochenpendler € 30,00 |
| 50 km bis einschließlich 74 km | € 210,00 | € 42,00 |
| 75 km und darüber | € 285,00 | € 57,00 |
Es gilt der direkte Arbeitsweg - ohne Umwege. Als für die Ermittlung der Beihilfe maßgebliche einfache Entfernung gilt ausschließlich die kürzeste Entfernung in Straßenkilometern zwischen Wohn- und Arbeitsort.

