Familienbeihilfe
Eltern/Pflegeeltern, die in Österreich wohnen, erhalten einkommensunabhängig bis zur abgeschlossenen Berufsausbildung der Kinder Familienbeihilfe - nicht aber während des Präsenz- oder Zivildienstes. Jugendliche ab 18 müssen die Zuverdienstgrenze beachten.
Familienbeihilfe in € monatlich:
Grundbeträge
- ab Geburt ………………………………………… € 105,40
- ab 3 Jahren ……………………………………… € 112,70
- ab 10 Jahren……………………………………… € 130,90
- ab 19 Jahren……………………………………… € 152,70
Mit Kinderabsetzbetrag*
- ab Geburt ………………………………………… € 163,80
- ab 3 Jahren ……………………………………… € 171,10
- ab 10 Jahren……………………………………… € 189,30
- ab 19 Jahren……………………………………… € 211,10
* Kinderabsetzbetrag: € 58,40 (gleichzeitig mit der FB ausbezahlt)
Zuschläge: Geschwisterzuschläge und bei Behinderung
Die Familienbeihilfe erhöht sich monatlich pro Familie wie folgt:
- für zwei Kinder …………………………………… € 12,80
- für drei Kinder………………………………………€ 47,80
- für vier Kinder………………………………………€ 97,80
- für jedes weitere Kind……………………………€ 50,00
- für ein Kind mit Behinderung ………………… € 138,30
13. Familienbeihilfe (FB)
Im September wird die Familienbeihilfe doppelt ausbezahlt.
Mehrkindzuschlag
Eine Familie erhält ab dem 3. Kind zusätzlich einen Mehrkindzuschlag (€ 36,40), sofern das zu versteuernde Jahreseinkommen (beider Eltern) unter € 55.000 liegt. Dieser ist extra zu beantragen.
Dauer
Die Familienbeihilfe kann für Studierende bis zum 27. Geburtstag verlängert werden (z.B. für schwangere Frauen). Für dauernd erwerbsunfähige Kinder gibt es keine Altersgrenze.
Erhöhte Familienbeihilfe
Der Steigerungsbetrag gebührt nur bei einer erheblichen Behinderung (ärztlicher Nachweis).
Verdienstfreigrenze
Ab 18 dürfen Jugendliche bis zur Verdienstfreigrenze (€ 9.000 brutto Jahresdurchrechnung) dazuverdienen. Wer mehr verdient, muss die Familienbeihilfe des ganzen Jahres zurückzahlen.
Zuständigkeit und Rückfragen

