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Alleinverdiener-/Alleinerzieher-Absetzbetrag für das Jahr 2012

Alleinverdiener-Absetzbetrag steuerveranlagter Personen (auch Pflegeeltern)




Der Alleinverdiener-/Alleinerzieher-Absetzbetrag beträgt

  • für das 1. Kind
       €   494,00
  • für das 2. Kind
       €   669,00
  • für jedes weitere Kind zusätzlich          
       €   220,00

Für den Alleinverdiener-Absetzbetrag gibt es allerdings eine Zuverdienstgrenze.


Zuständigkeit: Finanzamt
Broschüre: "Das Steuerbuch 2012"






Rückfragen: Elfriede Maislinger