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von A bis Z

Text des Sozialleitbilds



1. Salzburg handelt sozial

Leitsatz: In Ausschöpfung seiner budgetären Möglichkeiten stellt das Land Salzburg die Mittel für eine umfassende soziale Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen bereit.        

Erläuterungen

  • Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Mensch in allen Lebensbereichen und Lebensphasen.
  • Die Sicherung menschenwürdiger Lebensperspektiven ist eine grundlegende Aufgabe von Politik und Gesellschaft.
  • Das Land Salzburg setzt sich für eine öffentliche Daseinsvorsorge unter sozial verträglichen Rahmenbedingungen durch die Gebietskörperschaften (EU, Bund, Land, Gemeinden) im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ein.


2. Versorgungssicherheit

Leitsatz: Das Land Salzburg ermöglicht eine gerechte und bedarfsorientierte soziale Versorgung für alle.

Erläuterungen

  • Basis einer gesicherten sozialen Versorgung ist die Absicherung durch Erwerbsarbeit und das erste soziale Netz (insbesondere gesetzliche Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung).
  • Auf Landes- und Gemeindeebene werden subsidiär Leistungen erbracht, die auf der Basis von Rechtssicherheit die Versorgung gewährleisten.
  • Soziale Dienstleistungen erfordern längerfristige Planung und beruhen auf der Entwicklung von bedarfsorientierten, regional ausgewogenen und geschlechtergerechten Angeboten. Sie sind für die jeweilige Zielgruppe transparent, verfügbar und leistbar.


3. Qualität

Leitsatz: Das Land Salzburg garantiert definierte, transparente und verbindliche Qualitätsstandards für alle sozialen Dienstleistungen. Diese unterliegen einem ständigen Verbesserungsprozess.       

Erläuterungen

  • Die Wahrung der Individualität, der Privatsphäre und des gewohnten Alltags ist ein zentrales Qualitätsmerkmal. Alle sozialen Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet. Zwischen AnbieterInnen derselben Dienstleistung besteht Wahlfreiheit.
  • Wertschätzender und respektvoller Umgang ist Grundprinzip.
  • Die Definition der Qualitätsstandards erfolgt nach dem Grundsatz der Partizipation.
  • Grundvoraussetzung zur Erfüllung der Qualitätsstandards ist die Professionalität der Mitarbeiter/innen.


4. Integration

Leitsatz: Das Land Salzburg wird für alle Menschen entsprechend deren individuellen Voraussetzungen die Möglichkeit schaffen, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.         

Erläuterungen

  • Integration ist ein Prozess an dem alle aktiv mitarbeiten. Integration findet in allen Lebensbereichen statt. Dazu gehören insbesondere Arbeit, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Soziale Leistungen, Familie, Öffentlichkeit, Mobilität, Freizeit und Kultur.  
  • Das Individuum ist das Maß der Integration.
  • Gleichberechtigung setzt Achtung der Menschenwürde, Wahrung der Selbst- und Mitbestimmung und Barrierefreiheit voraus.
  • Jeder Mensch hat das Recht auf eine seinen individuellen Fähigkeiten entsprechende Erwerbsarbeit oder andere sinnstiftende Tätigkeit. Existenzsichernde Erwerbsarbeit ist vorrangiges Ziel.
  • Das Land Salzburg fördert Toleranz durch Vorbildwirkung und Öffentlichkeitsarbeit in allen Bereichen.              


5. Partizipation

Leitsatz: Das Land Salzburg sichert Mitsprache und Mitbestimmung. Planungsprozesse, Umsetzungen und Evaluierungen erfolgen daher unter Einbeziehung aller Beteiligten in jeweils geeigneter Form.

Erläuterungen

  • Die Einbindung der Beteiligten erfolgt aufgrund klarer Strukturen und Vereinbarungen, die auf einer Gleichwertigkeit der PartnerInnen basieren.
  • Mitsprache und Mitbestimmung setzen bedürfnisorientierte Förderung und Unterstützung sowie umfassende Information der KundInnen voraus.  
  • Mitgestaltung verstehen wir als Ausdruck gegenseitiger Wertschätzung.       


6. Prävention

Leitsatz: Das Land Salzburg plant und handelt im Bereich sozialer Dienstleistungen nach dem Grundsatz der Prävention (Vorbeugung).

Erläuterungen

  • Soziale Dienstleistungen zielen daher auf Rechtzeitigkeit und die Verhinderung von vermeidbaren individuellen und gesellschaftlichen Problemlagen ab.
  • Prävention muss nachhaltig wirken. Sie verhindert oder verringert individuelles Leid und gesellschaftliche Folgekosten.


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