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von A bis Z

Fondsorgane gem. § 20 SAGES-G und
gem. Beschluss der Gesundheitsplattform vom 24.4.2006


Gesundheitsplattform

16 stimmberechtigte,

2 nicht-stimmberechtigte          

Mitglieder

Mitwirkung ÖKAP (Österreichischer Krankenanstaltenplan)

Großgeräteplan, Änderung der Mittelaufbringungg, LKF-System,

Fondsvoranschlag/-jahresabschluss, Kooperationsbereich,

Investitions-, Großgeräte-, Planungsmittel

Geschäftsführung

1 Geschäftsführer

  MitarbeiterInnen

Laufende Gebarung, Verarbeitungs- und Leistungsberichte,

Diagnosemeldungen, medizinische Datenqualitätskontrolle

organisatorische Unterstützung,

Gesundheitsplattform mit div. Konferenzen


Die Gesundheitsplattform besteht aus:

1.
16 stimmberechtigten Mitgliedern, und zwar:
a) vier Mitglieder, die von der Landesregierung entsendet werden;
b) zwei Mitglieder, die von der Salzburger Gebietskrankenkasse entsendet werden;
c)zwei Mitglieder, die von den im § 84a Abs 3 zweiter Satz ASVG genannten Sozialversicherungsträgern einvernehmlich
entsendet werden;
d)ein Mitglied, das vom Bund entsendet wird;
e)ein Mitglied, das von der Ärztekammer für Salzburg entsendet wird;
f)je ein Mitglied, das vom Salzburger Gemeindeverband und von der Landesgruppe Salzburg
des Österreichischen Städtebundes entsendet wird;
g)ein Mitglied, das von der Salzburger Patientenvertretung entsendet wird;
h)ein Mitglied, das von der Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH entsendet wird;
i)ein Mitglied, das einvernehmlich entsendet wird

a) von allen Gemeinden, die selbst Rechtsträger einer Fondskrankenanstalt sind

und       

b) von allen Rechtsträgern solcher Fondskrankenanstalten, an denen eine oder mehrere Gemeinden eine Beteiligung  
    von mehr als 50 % hält bzw halten;

j)ein Mitglied, das einvernehmlich von den Rechtsträgern der nicht von a, h, i umfassten Fonds-
krankenanstalten entsendet wird.


2.
zwei Mitgliedern ohne Stimmrecht, und zwar:
a)ein Mitglied, das vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
entsendet wird
b)ein Mitglied, das aus dem Bereich der Gesundheitsberufe kooptiert wird

Rückfragen: Dr. Clemens Haslinger