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Mittelherkunft des SAGES


Der Salzburger Gesundheitsfonds vergibt neben Mitteln aus dem Kernbereich (nach LDF-Punkten) und dem Steuerungsbereich (zB. nach Finanzbedarf) auch Mittel aus dem so genannten Ausgleichsbereich. Rechtsträger, die einen höheren Beitrag zum Betrieb eines Krankenhauses aufzubringen haben als den valorisierten Wert des Rechtsträgeranteiles von Einführung der neuen Finanzierung (Erhebungsjahr 1995), erhalten Ausgleichsmittel, um eine übergebührliche Belastung einzelner Rechtsträger zu vermeiden. 1997 – 2000 konnte mit den zur Verfügung stehenden Mitteln das Auslangen gefunden werden. Beginnend mit 2001 zeigt sich, dass die Rechtsträger zunehmend Mittel zur Aufrechterhaltung der bestehenden Einrichtungen einsetzen.



Die Dynamik der Einnahmen zeigt ein ständiges  Wachstum. Im Bereich der Fondskrankenanstalten gibt es also keine Kürzungen der bereitgestellten Mittel. Bis einschließlich 2000 konnte das höhere Ausgabenwachstum durch die Ausgleichsmittel abgefedert werden. Da wie in Grafik 1 erläutert ist, die Rechtsträger über begrenzte zusätzliche Mittel verfügen, ist es geboten, dass die Ausgabensteigerungen einnahmenorientiert gestaltet werden.



Rückfragen: Dr. Clemens Haslinger