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Salzburger Patientinnen- und Patientenentschädigungsfonds

Der Salzburger Patientnentschädigungsfonds wird im Jahre 2002 eingerichtet und wird die Geschäftsführung von der Salzburger Patientenvertretung übernommen.

Die Begehren auf Entschädigung werden in einer Entschädigungskommission behandelt und entschieden, ob und welche Entschädigung gewährt wird.

Den Vorsitz der Entschädigungskommission hat die Salzburger Patientenvertretung.

Geprüft werden können all jene Fälle (Behandlungen ab dem 1.1.2001), bei denen im Rahmen der Prüfung durch die Salzburger Patientenvertretung sich ergibt, dass eine Haftung der Krankenanstalt nicht eindeutig gegeben ist.

Informationsbroschüre

Adresse der Geschäftsstelle:

Salzburger Patientenvertretung
Sigmund-Haffner-Gasse 18/3
5020 Salzburg
Tel. 0662/8042/2030 oder 2083
Fax: 0662/8042/3204

e-mail: patientenvertretung@salzburg.gv.at