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Salzburger
Patientenvertretung    


Mag. Thomas Russegger Dr. Mercedes Zsifkovics


Aufgaben:

Die Salzburger Patientenvertretung ist eine gesetzliche Einrichtung des Landes Salzburg und besteht seit 1. April 1996.

Hauptaufgaben sind die

  • außergerichtliche Prüfung und Klärung von medizinischen Schadensfällen in 25 Krankenanstalten in Stadt und Land Salzburg
  • außergerichtliche Schadensregulierung
  • Beratung und Information über Patientenrechte


An die Salzburger Patientenvertretung können sich Patienten und deren Angehörige wenden. Die Bearbeitung der Beschwerden ist kostenfrei.

Die einzelnen Aufgaben sind im Krankenanstaltengesetz verankert:

  • Erteilung von Auskünften im Gesundheitswesen wie Aufklärung über Patientenrechte
  • Entgegennahme von Beschwerden und Anregungen von Patienten und deren Vertrauenspersonen
  • Ermittlung des Beschwerdesachverhalts durch Einholung von Stellungnahmen und Krankenunterlagen
  • Abhaltung von Schlichtungsgesprächen bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Patienten und betroffenen Ärzten und Pflegepersonal
  • Außergerichtliche Schadensregulierung durch Abhaltung von Schlichtungssitzungen bei vermuteten Behandlungsfehlern mit Ärzten und Haftpflichtversicherungen
  • Aufklärung über Patientenrechte durch persönliche Beratungsgespräche, Vorträge, Informationsmaterial und Broschüren
  • Aufzeigen von Mängeln und Missständen im Krankenanstaltenbereich und Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen
  • Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen
  • Zusammenarbeit mit im Gesundheitswesen tätigen Personen und Unternehmungen (Selbsthilfegruppen, Sozialversicherungsträger, Versicherungen)

Die Patientenvertreter sind in ihrer Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei und garantieren absolute Verschwiegenheit.


Vorgangsweise:

Die Salzburger Patientenvertretung hat zur Prüfung von medizinischen Schadensfällen eine unabhängige Schlichtungsstelle eingerichtet.

Jede Beschwerdeangelegenheit wird individuell geprüft und sind die folgenden Bearbeitungsschritte vorgesehen:

  • Einholung von Stellungnahmen und Krankengeschichten von betroffenen Ärzten und Pflegepersonal
  • Persönliche Besprechung der Unterlagen mit Patienten und Angehörigen
  • Wenn gewünscht oder notwendig klärendes Gespräch mit betroffenen Ärzten und Pflegepersonal
  • Kontaktaufnahme mit zuständiger Haftpflichtversicherung oder Krankenanstalt (z.B. Rechtsbüro der Holding der Landeskliniken)
  • Abstimmung der weiteren Vorgangsweise zur weiteren Aufklärung des Falles mit Haftpflichtversicherung oder Krankenanstalt (z.B. Rechtsbüro der Holding der Landeskliniken)
  • Wenn notwendig Einholung von medizinischen Sachverständigengutachten
  • außergerichtliche Schadensregulierung (Entschädigung in Form von Schmerzensgeld, Haftung für Dauerfolgen, Ersatz von Verdienstentgang, etc.)

Weitere Informationen im Folder der Patientenvertretung (pdf, 80 KB)