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Salzburger
Patientenvertretung    

Mag. Thomas Russegger Dr. Mercedes Zsifkovics
Aufgaben:
Die Salzburger Patientenvertretung ist eine gesetzliche Einrichtung des Landes Salzburg und besteht seit 1. April 1996.
- außergerichtliche Prüfung und Klärung von medizinischen Schadensfällen in 25 Krankenanstalten in Stadt und Land Salzburg
- außergerichtliche Schadensregulierung
- Beratung und Information über Patientenrechte
An die Salzburger Patientenvertretung können sich Patienten und deren Angehörige wenden. Die Bearbeitung der Beschwerden ist kostenfrei.
- Erteilung von Auskünften im Gesundheitswesen wie Aufklärung über Patientenrechte
- Entgegennahme von Beschwerden und Anregungen von Patienten und deren Vertrauenspersonen
- Ermittlung des Beschwerdesachverhalts durch Einholung von Stellungnahmen und Krankenunterlagen
- Abhaltung von Schlichtungsgesprächen bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Patienten und betroffenen Ärzten und Pflegepersonal
- Außergerichtliche Schadensregulierung durch Abhaltung von Schlichtungssitzungen bei vermuteten Behandlungsfehlern mit Ärzten und Haftpflichtversicherungen
- Aufklärung über Patientenrechte durch persönliche Beratungsgespräche, Vorträge, Informationsmaterial und Broschüren
- Aufzeigen von Mängeln und Missständen im Krankenanstaltenbereich und Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen
- Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen
- Zusammenarbeit mit im Gesundheitswesen tätigen Personen und Unternehmungen (Selbsthilfegruppen, Sozialversicherungsträger, Versicherungen)
Die Patientenvertreter sind in ihrer Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei und garantieren absolute Verschwiegenheit.
Vorgangsweise:
Die Salzburger Patientenvertretung hat zur Prüfung von medizinischen Schadensfällen eine unabhängige Schlichtungsstelle eingerichtet.
Jede Beschwerdeangelegenheit wird individuell geprüft und sind die folgenden Bearbeitungsschritte vorgesehen:
- Einholung von Stellungnahmen und Krankengeschichten von betroffenen Ärzten und Pflegepersonal
- Persönliche Besprechung der Unterlagen mit Patienten und Angehörigen
- Wenn gewünscht oder notwendig klärendes Gespräch mit betroffenen Ärzten und Pflegepersonal
- Kontaktaufnahme mit zuständiger Haftpflichtversicherung oder Krankenanstalt (z.B. Rechtsbüro der Holding der Landeskliniken)
- Abstimmung der weiteren Vorgangsweise zur weiteren Aufklärung des Falles mit Haftpflichtversicherung oder Krankenanstalt (z.B. Rechtsbüro der Holding der Landeskliniken)
- Wenn notwendig Einholung von medizinischen Sachverständigengutachten
- außergerichtliche Schadensregulierung (Entschädigung in Form von Schmerzensgeld, Haftung für Dauerfolgen, Ersatz von Verdienstentgang, etc.)
Weitere Informationen im Folder der Patientenvertretung (pdf, 80 KB)

