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Aufgaben


Unsere Aufgaben sind vor allem der Schutz der KonsumentInnen vor Gesundheitsschäden und Täuschung und die Überprüfung von Betrieben, Anlagen, Produkten u.a. im Rahmen der rechtlichen Grundlagen.

Die Tätigkeit der Lebensmittelaufsicht ist im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) festgelegt.


Das LMSVG gilt für:

  • Lebensmittel
  • Wasser für den menschlichen Gebrauch
  • Diätetische Lebensmittel
  • Nahrungsergänzungsmittel (z.B. Vitaminpräparate)
  • Lebensmittelzusatzstoffe (z.B. Süßstoffe, Farbstoffe)
  • Verarbeitungshilfsstoffe
  • Gebrauchsgegenstände (z.B. Spielwaren, Geschirr)
  • Kosmetische Mittel


Festgestellte Fehler und Mängel werden als Beanstandungen bezeichnet; das LMSVG sieht folgenden Beanstandungskatalog vor:

  • nicht sicher:
    wenn Lebensmittel gesundheitsschädlich oder für den menschlichen Verzehr ungeeignet sind

  • verfälscht oder wertgemindert:
    -
    wenn wertbestimmte Bestandteile fehlen, deren Gehalt vorausgesetzt wird oder der Anschein einer besseren
     Beschaffenheit vorgetäuscht wird; Beispiele: Kräuterbutter ohne Butter
    - bei erheblicher Minderung von wertbestimmenden Bestandteilen, Beispiele sind etwa Aromaverluste oder  
     Unterbrechungen der Kühlkette

  • Irreführung
    -
    zur Täuschung geeignete Angaben über die Eigenschaften des Lebensmittels
    - Angaben von Wirkungen oder Eigenschaften, die das Lebensmittel nicht besitzt
    - Angaben, duch die zu verstehen gegeben wird, dass das Lebensmittel besondere Eigenschaften besitzt, obwohl
      alle vergleichbaren Lebensmittel diese Eigenschaften besitzen

  • Angabe von Eigenschaften zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung menschlicher Krankheiten

Weiters sieht das Lebensmittelrecht auch Beanstandungen im Hygienebereich oder in speziellen Kennzeichnungsvorschriften  wie z.B. der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 vor.


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Unsere Dienstleistungen sind...

  • Konsumentenschutz
    (einwandfreie Lebensmittel, unbedenkliche Kosmetika, ungefährliches Spielzeug)
  • Konsumentenberatung
    (Information, Hilfestellung)
  • Qualitätssicherung
    (Kontrolle von Erzeugern, Herstellern und Verkäufern)
  • Krisenmanagement
    (BSE, Tschernobyl)
  • Eingreifgruppe
    (gefährliche Produkte, schädliche Lebensmittel, Lebensmittelvergiftungen)

Downloads
- Information für Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen
- Hinweise für Privathaushalte und Lebensmittelbetriebe bei mikrobiologischer Verunreinigung
- Allgemeine Information zu Anträgen auf Reduzierung des Untersuchungsumfanges nach § 7 Abs. 3 der
  Trinkwasserverordnung
(TWV)
-
Antrag auf Reduzierung des Untersuchungsumfanges von Trinkwasserproben gem. § 7 Abs. 3   Trinkwasserverordnung
  - zum Antrag auf Reduzierung ... - Verzeichnis der Wasserspenden und Wasserübernahmen
  - zum Antrag auf Reduzierung ... - Beilagenverzeichnis
  - zum Antrag auf Reduzierung ... - Schemaskizze einer Trinkwasserversorgungsanlage als Vorlage
  - zum Antrag auf Reduzierung ... - Fragen zum Verteilungsnetz (Ortsnetz)
- Zustimmungserklärung zur Datenübermittlung von Trinkwasseruntersuchungsergebnissen an die Behörde
- Trinkwasser Inspektionsplan zum Download für die Gutachter/Labore

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Wir sind ...:


Die Lebensmittelaufsicht ist ein Referat der Abteilung 9 „Gesundheit“ im Amt der Salzburger Landesregierung.


Referatsleiterin:


Mag. Andrea Huber                                      DW2200       andrea.huber@salzburg.gv.at


Sekretariat:

Birgit Hitthaler                                              DW 2961      birgit.hitthaler@salzburg.gv.at


Sachbearbeiter Trinkwasser:

Oliver Hingsamer                                          DW 2753      oliver.hingsamer@salzburg.gv.at


Lebensmittelaufsichtsorgane:

Franz Bacher                                        DW 3253       franz.bacher@salzburg.gv.at
Siegfried Düh                                        DW 3256       siegfried.dueh@salzburg.gv.at
Ing. Günter Franz                                        DW 3255       guenter.franz@salzburg.gv.at
n. n.                                        DW 3254       
Ernst Pammer                                        DW 2749       ernst.pammer@salzburg.gv.at
Dietmar Piber                                        DW 2776       dietmar.piber@salzburg.gv.at


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Sie erreichen uns ...

per mail: lebensmittelpolizei@salzburg.gv.at


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weitere, zuständige Stellen

Ressortzuständig ist:

  • in der Salzburger Landesregierung:
    Landesrätin Erika Scharer (Homepage)


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Rückfragen: Mag. Andrea Huber
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