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Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen

  

    1. Allgemeines
    2. Zertifizierung der Konformität durch eine Zertifizierungsstelle
    3. Anforderungen
    4. Verfahren
    5. Veröffentlichung
    6. Gesetzliche Grundlagen



 

 

 

 

                                                                                                                                                                       

1. Allgemeines

Die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems eines Anbieters stellt ein Mittel dar, um Vertrauen zu fördern, dass der zertifizierte Anbieter fähig ist, Produkte oder Dienstleistungen zu liefern oder zu erbringen und die festgelegten Anforderungen zu erfüllen.

 

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2. Zertifizierung der Konformität durch eine Zertifizierungsstelle

Qualitätsmanagementsysteme werden zertifiziert, soweit ein Zusammenhang mit Bauprodukten besteht, insbesondere, wenn auf Grund von europäischen technischen Spezifikationen auch Zertifizierungen von Qualitätsmanagementsystemen erforderlich sind.

Die Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems beinhaltet ausschließlich die Begutachtung des Qualitätsmanagementsystems des Anbieters und nicht die Zertifizierung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.

Der Nachweis der Konformität des Qualitätsmanagementsystems mit der entsprechenden Norm sowie sämtlicher zusätzlicher Dokumentationen erfolgt in Form eines Zertifikates über das Qualitätsmanagementsystem.
 

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3. Anforderungen

  • laut europäischer technischer Spezifikation (wenn die Zertifizierung des QM-Systems bzw. der werkseigenen Produktionskontrolle vorgesehen ist),
  • laut ÖNORM EN 9001 (Ausgabe 12.2000): Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen oder
  • laut nationalen Normen und Regelwerken

  

4. Verfahren

Für einen Antrag auf Erteilung eines Konformitätszertifikates für Qualitätsmanagementsysteme benötigen wir

  • ein vollständig ausgefülltes Antragsformular (Übersendung per E-mail, falls nicht möglich: per Post)
  • eine Beschreibung des Unternehmens
  • eine Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems (Umfang, Unternehmensbereiche, Produktionsstätten)
  • Qualitätsmanagementhandbuch und Verfahrensanweisungen,...

Sollten die übermittelten Nachweise für eine Beurteilung nicht ausreichen und zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, werden Sie gesondert informiert.
 

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5. Veröffentlichung

Die Zertifizierungsstelle veröffentlicht ein Verzeichnis der Unternehmen mit einem zertifizierten Qualitätsmanagementsystem unter der Rubrik Veröffentlichungen.
 

6. Gesetzliche Grundlagen

  • Salzburger Bauproduktegesetz, LGBl Nr. 11/1995 idgF

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Rückfragen: Salzburg-Zert