Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe
Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe (§ 14 ROG ) werden von der Landesregierung erlassen und legen fest, dass die Verwendung von bestimmten Flächen für Handelsgroßbetriebe vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung des Landes zulässig ist. Sie bilden - ausgenommen in gekennzeichneten Orts- oder Stadtkernbereichen – die Voraussetzung für eine Widmung von Gebieten für Handelsgroßbetriebe durch eine Gemeinde. Für das Verfahren zur Erlassung einer Standortverordnung gelten sinngemäß die Regelungen für die Erlassung von Entwicklungsprogrammen des Landes. Standortverordnungen haben sich auf bestimmte Grundflächen zu beziehen und legen das Höchstausmaß der Gesamtverkaufsfläche und die zulässigen Kategorie der Handelsgroßbetriebe fest.
Hier gelangen Sie zu den aktuellen Hörungsverfahren
Liste der abgeschlossenen Verfahren (Stand Dezember 2011) (pdf, 12 KB)
Abgeschlossene Verfahren 2012
Marktgemeinde Eugendorf, Vorhaben an der Gewerbestraße (Projekt Erweiterung Hofer)
Stellungnahmen zum Hörungsverfahren (pdf, 64 KB)
LGBl.Nr. 7/2012 (pdf, 55 KB)
Durch die Raumordnungsgesetz- Novelle 2004 wurde für die Gemeinden die Möglichkeit geschaffen, im Flächenwidmungsplan Bereiche zu kennzeichnen, die zur Erfüllung von Versorgungsfunktionen besonders geeignet sind. In solchen "Orts- oder Stadtkernbereichen" entfällt das Erfordernis einer Standortverordnung für Handelsgroßbetriebe in der Stadt Salzburg, den Stadtgemeinden Bischofshofen, Hallein, Mittersill, Neumarkt, Oberndorf, Saalfelden, St. Johann i.Pg., Seekirchen und Zell am See sowie in den Marktgemeinden Straßwalchen und Tamsweg. In anderen Gemeinden ist in Orts- oder Stadtkernbereichen bis zu einer bestimmten Obergrenze der Verkaufsfläche ebenfalls keine Standortverordnung erforderlich.
Beurteilungskriterien und -grundlagen für Handelsgroßbetriebe (§ 14 Abs. 2):
- Übereinstimmung mit den Raumordnungszielen und -grundsätzen
- Auswirkungen eines Vorhabens auf die Verkehrsstrukturen (überörtliche Verkehrsanbindung, örtl. Verkehrsanbindung, Leistungsfähigkeit d. Straßennetzes, ÖV-Anbindung je nach Kategorie, Stellplatzanzahl und -unterbringung)
- Auswirkungen eines Vorhabens auf die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen sowie Erwerbsmöglichkeiten (Einzugsbereich des Vorhabens, Einfluss auf Handelsstruktur im jeweiligen Bezugsbereich, Einfluss auf Erwerbsmöglichkeiten im Einzelhandel und in sonstigen Branchen)
- Auswirkungen auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden
- Auswirkungen eines Vorhabens auf die weitere Entwicklung der gewachsenen Lebensräume unter besonderer Berücksichtigung des Prinzips der gestreuten Schwerpunktbildung (Einbindung in die bestehende Siedlungs- und Ortszentrenstruktur, Auswirkungen auf die zentralörtliche Struktur bzw.auf den Verflechtungsbereich der Standortgemeinde).
Die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Stadt- und Ortskernbereiche, insbesondere der von zentralen Orten laut LEP mit überörtlichen Versorgungsfunktionen (pdf, 437 KB) , liegt im Interesse der Raumplanung des Landes und stellt daher ein grundlegendes strukturelles Beurteilungskriterium bei Handelsgroßbetriebs – Vorhaben dar. Die Erlassung von Standortverordnungen schließt aber auch die Beachtung der sonst bei einer Baulandausweisung zu beachtenden Voraussetzungen ein. Ein konkretes Vorhaben muss jedenfalls gegeben sein, nur ein solches kann Gegenstand der Beurteilung sein. Standortverordnungen unterliegen grundsätzlich auch der Verpflichtung zur Umweltprüfung bzw. Umwelterheblichkeitsprüfung (§ 5 ROG).
Aus den angeführten Beurteilungskriterien und Prüfungspflichten ergibt sich das Erfordernis zur Vorlage bestimmter Beurteilungsgrundlagen . Im Fall eines beabsichtigten Vorhabens für Handelsgroßbetriebe empfiehlt sich diesbezüglich eine frühzeitige Abstimmung mit dem zuständigen Referat 7/01 unter Berücksichtigung nachstehender Strukturierungshilfen.
Strukturierungsvorgaben:
- Unterlagenformular (word, 89 KB)
- Gliederung Verkehrsgutachten (pdf, 9 KB)
- RVS zur Ermittlung des Verkehrsaufkommens bei Einkaufszentren
- Gliederung Handelsstrukturgutachten (pdf, 13 KB)

